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Die Fernwärme spielt eine entscheidende Rolle in der Wärmewende, zugleich steht der Markt vor regulatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Im Fokus steht dabei die Anpassung der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme” (AVBFernwärmeV). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dafür am 28. November 2024 einen überarbeiteten Referentenentwurf vorgelegt.
Ein zentraler Punkt der Überarbeitung ist die Neugestaltung von Preisänderungsklauseln gemäß § 24 AVBFernwärmeV, die maßgeblich für Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit sind. Des Weiteren sollen attraktive Rahmenbedingungen für digitale Innovationen, Verbraucherschutz und einen effizienten Netzausbau geschaffen werden. Der Referentenentwurf aus dem BMWK bringt erste Ansätze, stößt jedoch auf deutliche Kritik aus der Branche. Insbesondere die Branchenverbände halten ihn für unausgewogen.
Die Preisgleitklauseln sind ein bewährtes Instrument, um Preise dynamisch an Marktentwicklungen anzupassen. Sie basieren auf neutralen Indizes wie dem Investitionsgüterindex, Lohnkostenindex oder Energiepreisindex und müssen sowohl die Kostenentwicklung der Versorger als auch Marktverhältnisse angemessen abbilden. Die Fernwärmeverordnung definiert hierfür klare Anforderungen, wie zum Beispiel die Gleichgewichtung des Kosten- und Marktelements.
Zahlreiche Verbraucher haben mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bundesverband Klagen gegen überhöhte Preisanpassungen eingereicht. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. September 2024 hat einige Klauseln zum Arbeitspreis für unwirksam erklärt, da sie gegen das Transparenzgebot der AVBFernwärmeV verstoßen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass Verbraucher ihre Ansprüche innerhalb von drei Jahren erneut geltend machen müssen.
Für Versorger ergibt sich daraus eine Bringschuld: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Klauseln mit den rechtlichen Rahmenbedingungen übereinstimmen. Die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Preisberechnungsformeln werden damit zur drängenden Aufgabe.
Die Debatte um die Novellierung der Fernwärmeverordnung zeigt, dass Fernwärme nicht nur eine technische, sondern auch eine wirtschaftlich und rechtlich sensible Komponente der Wärmewende ist. Verbraucher, Versorger und Regulierungsbehörden müssen eng zusammenarbeiten, um einen tragfähigen, zukunftsweisenden und fairen Rahmen zu schaffen.
Um die komplexen Anforderungen der AVBFernwärmeV erfolgreich umzusetzen, ist fundierte Unterstützung essenziell. Hier kommen wir ins Spiel:
Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Energiebranche begleiten wir Sie dabei, rechtssicher und zukunftsorientiert zu handeln. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen für eine nachhaltige, faire und wirtschaftlich stabile Wärmewirtschaft. Nutzen Sie unsere Expertise, um die Wärmewende in Ihrem Unternehmen aktiv mitzugestalten!
Hartmut Müller
Partner
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