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Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
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BFH kippt fiktive Zinsen bei Kaufpreisstundungen
KapESt-Erstattung für EU-Muttergesellschaften bei Tochtergesellschaften i.L.
Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Baker Tilly-Studie: Mittelstand warnt vor Führungslücke durch KI
Reformpaket „Aufschwung und Beschäftigung“: Was jetzt auf Arbeitgeber zukommt
Wirksamkeit einer Kündigung trotz fehlerhafter Massenentlassungsanzeige
Baker Tilly stärkt Rechtsberatung in Dortmund durch Kooperation mit pwk & Partner
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Alexandra Sausmekat
Partner
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Von der klassischen Finanzierung zu neuen Finanzierungsmodellen: So können unsere Stadtwerke die Investitionen für ihre Modernisierung stemmen.
Nachdem zuletzt beträchtliche Rechtsunsicherheit hinsichtlich sogenannter Kundenanlagen bestand, schafft der Gesetzgeber nun kurzfristig Abhilfe. Betreiber müssen ihre Anlagen und Geschäftsmodelle jedoch bis 2029 anpassen.
Viele Stromversorgungsmodelle dürften nach einer BGH-Entscheidung ihre „Kundenanlagen-Privilegien“ verlieren. Als „Verteilernetze“ können Sie künftig nicht mehr von regulatorischen Vorgaben und Netzentgelten befreit werden.
Die Transaktion wurde von einem interdisziplinären Baker Tilly Team umfassend rechtlich und steuerlich begleitet.
Nach rund vier Jahrzehnten weitgehendem Stillstand können sich Versorger auf eine Novellierung der AVBFernwärmeV einstellen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag.
Der EuGH kippt das Kundenanlagen-Privileg – mit weitreichenden Folgen für Energieversorger und Unternehmen. Unser Beitrag erklärt die zentralen Änderungen, ihre Auswirkungen und wie Sie sich rechtssicher aufstellen können.
Im November hat die Bundesregierung das KRITIS-DachG beschlossen. Nach dessen Inkrafttreten kommen neue Regelungen auf Betreiber kritischer Infrastrukturen zu. Sie müssen sich bei BBK und BSI registrieren sowie …
Die Erstellung von Abwassergebührensatzungen enthält für Kommunen regelmäßig Fallstricke. Dies gilt insbesondere dann, wenn von einem beitragsfinanzierten auf ein rein gebührenfinanziertes System umgestellt werden soll. Nun …
Baker Tilly hat den niederländischen Industriedienstleister ERIKS N.V. beim Erwerb der GEMOTEG GmbH & Co.KG, einem Anbieter für Antriebssysteme für Industrie und Handel, betriebswirtschaftlich und steuerlich begleitet.
Ein Baker Tilly Team hat die Berliner Transdev GmbH steuerlich, rechtlich und betriebswirtschaftlich bei der Neustrukturierung des Eisenbahnbetriebs in Teilen von NRW und Niedersachsen beraten.