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Verdachtskündigung im Urlaub: Muss der Arbeitgeber Kontakt aufnehmen?
Baker Tilly begleitet Verkauf von Sport Signage an LIVE·TEAM
Neues Beschaffungsrecht: Verteidigungssektor im Wandel
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
BAG-Urteil: Das Aus des Einwurf-Einschreibens?
Pillar 2 im Praxisbeispiel: Erklärungspflichten bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Baker Tilly berät Maxburg beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Scora Liquidity
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Matthias Groschupp
Partner
Steuerberater, Rechtsanwalt
Das EuG-Urteil zum Vorsteuerabzug im Leistungszeitraum trotz erst später zugegangener Rechnung hat Bewegung gebracht. Nun schlägt der Generalanwalt eine Überprüfung durch den EuGH vor. Was dies für Praxis, insbesondere …
Das EuG stellt klar: Falsche USt-IdNr. können zugleich zu fiktiver Erwerbsbesteuerung und versagtem Vorsteuerabzug führen – mit erheblichen finanziellen Risiken für Unternehmen im EU-Warenverkehr.
Das EuG stärkt Steuerpflichtige: Der Vorsteuerabzug kann bereits im Leistungszeitraum geltend gemacht werden, wenn die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung vorliegt – trotz abweichender Verwaltungsauffassung.
Kennziffer 500 wird ab 2026 zum neuen Signal an das Finanzamt: Nicht nur melden, sondern einordnen. Wer klug nutzt, vermeidet Rückfragen – wer nicht, riskiert unnötige Prüfungen.
EuGH-Urteil zu Arcomet: Verrechnungspreisanpassungen können umsatzsteuerliche Risiken bergen. Warum klare Verträge entscheidend sind und welche Folgen für Unternehmen drohen.