Integrierte Lösungen, nachweislicher Erfolg. Ihr starker Partner für erfolgreiche Geschäfte in Europa.

Der deutsche und der europäische Markt bergen besondere rechtliche, steuerliche und administrative Herausforderungen. Unser Baker Tilly Korea Desk begleitet koreanische Unternehmen – auf Wunsch vollständig in koreanischer Sprache – beim Markteintritt und bei allen laufenden wirtschafts- und steuerrechtlichen Fragen. Zahlreiche koreanische Unternehmen haben sich dank unserer Begleitung bereits erfolgreich in Europa etabliert und wichtige Meilensteine erreicht. 

Ihr One‑Stop‑Partner – in Deutschland und Europa. 

Deutschland ist der zentrale strategische Standort für die Expansion in Europa. Mit einem starken Netzwerk aus zehn Büros in den wichtigsten deutschen Wirtschaftsregionen sowie erfahrenen Fachleuten in ganz Europa sind wir optimal aufgestellt, um Synergien für Ihr grenzüberschreitendes Wachstum zu schaffen. 

Wir bieten eine One‑Stop‑Lösung, die den gesamten Unternehmenszyklus abdeckt – von der Unternehmensgründung oder Transaktion (inklusive der nötigen Visa-Verfahren und Versicherungen) bis zum laufenden Geschäftsbetrieb mit Personal- und Rechnungswesen, Steuerberatung und Streitbeilegung.  

Unsere Mission: Wir übernehmen rechtliche und administrative Aufgaben, damit Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft und nachhaltiges Wachstum konzentrieren können. Vom Markteintritt bis zum langfristigen Erfolg in Europa sind wir Ihr verlässlicher Partner.

Die Services unseres Korea Desk

Jinhoon Jeong

Manager

Rechtsanwalt

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Baker Tilly in Deutschland, Europa und Korea

Baker Tilly gehört zu den zehn führenden Beratungsgesellschaften Deutschlands und ist strategisch an zehn wichtigen Wirtschaftsstandorten im Land vertreten. Unser Team besteht aus 1.680 engagierten Fachleuten, darunter Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater

Mit starker Präsenz in ganz Europa betreiben wir über 400 Büros in 57 Ländern, unterstützt von mehr als 10.000 Mitarbeitern weltweit.

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Korea Desk

Wir sind der One‑Stop‑Shop für Koreanische Unternehmen in Deutschland und Europa, von der Gründung oder Transaktion bis zum laufenden Geschäftsbetrieb mit Personal- und Rechnungswesen, Steuerberatung und Streitbeilegung. Unsere Leistungen auf einen Blick.

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FAQ – Häufige Fragen zum Markteintritt in Deutschland

Die häufigsten Rechtsformen sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft). Für den Einstieg empfiehlt sich meist die GmbH, da sie flexibel, haftungsbeschränkt und mit einem Stammkapital von 25.000 EUR relativ schnell zu gründen ist. Alternativ kann auch eine Zweigniederlassung der koreanischen Muttergesellschaft eingerichtet werden.

Für die GmbH-Gründung ist eine ladungsfähige Geschäftsadresse in Deutschland erforderlich. Virtuelle Büros oder Co-Working-Spaces sind zulässig, solange sie ladungsfähig sind. Eine koreanische Adresse reicht nicht aus. 

Für leitende Angestellte und Fachkräfte kommen vor allem das ICT-Visum (Intra-Corporate Transfer) und die Blaue Karte EU in Frage. Auch Entsendungen im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen sind möglich. Die Anforderungen variieren je nach Position, Qualifikation und Gehalt.

In Deutschland sind vor allem die Körperschaftsteuer (15 % + Solidaritätszuschlag), Gewerbesteuer (abhängig vom Standort, durchschnittlich 14–17 %) und die Umsatzsteuer (19 % bzw. 7 %) relevant. Hinzu kommen Lohnsteuer für Mitarbeiter sowie umfangreiche Melde- und Dokumentationspflichten.

Nicht zwingend. Auch ausländische Staatsangehörige können Geschäftsführer einer deutschen GmbH sein. Allerdings benötigt die praktische Geschäftsführung in der Regel Deutschkenntnisse und einen Aufenthaltstitel. Eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland ist immer erforderlich.

Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Ab fünf ständigen Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gegründet werden. Er hat weitreichende Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Arbeitszeiten, Vergütung und anderen betrieblichen Angelegenheiten – eine Besonderheit des deutschen Arbeitsrechts.

Patente, Marken und Designs sollten rechtzeitig in Deutschland bzw. der EU angemeldet werden. Für europaweiten Schutz bieten sich EU-Marken oder europäische Patente an. Auch vertragliche Regelungen (z. B. NDAs, Lizenzverträge) sind essenziell.

Für Arbeitgeber sind die gesetzlichen Sozialversicherungen sowie die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) verpflichtend. Zusätzlich empfehlen sich Betriebshaftpflicht, D&O-Versicherung (für Geschäftsführer) und ggf. Cyber-Versicherungen.

Typische Stolpersteine beim Markteintritt – und wie Sie sie vermeiden

Deutschland ist für seine gründliche Regulierung bekannt. Viele koreanische Unternehmen unterschätzen den Aufwand für Handelsregistereintragungen, Gewerbeanmeldungen, Steuernummern und behördliche Genehmigungen.

→ Lösung: Planen Sie ausreichend Zeit ein und arbeiten Sie von Anfang an mit lokalen Rechts- und Steuerexperten zusammen. Diese planen meist mit 3–6 Monaten Pufferzeit. 

Das deutsche Arbeitsrecht ist arbeitnehmerfreundlich und streng reguliert – insbesondere bei Kündigungen, Arbeitszeiten und Betriebsräten. Fehler können teuer werden. 

→ Lösung: Lassen Sie Arbeitsverträge professionell erstellen und holen Sie sich bei Kündigungen oder Konflikten rechtliche Unterstützung. 

Die Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln ist komplex und zeitintensiv. Verzögerungen können den Geschäftsstart erheblich behindern. 

→ Lösung: Starten Sie den Visa-Prozess frühzeitig und lassen Sie sich von Experten im Ausländerrecht begleiten.

Deutsche Verträge folgen anderen Standards als koreanische – etwa bei AGB, Garantien, Haftungsbeschränkungen und Vertragsstrafen. 

→ Lösung: Lassen Sie alle Verträge von deutschen Rechtsanwälten prüfen und vermeiden Sie 1:1-Übersetzungen koreanischer Vorlagen.

Die DSGVO ist streng und Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Viele Unternehmen sind nicht ausreichend vorbereitet. 

→ Lösung: Implementieren Sie von Beginn an DSGVO-konforme Prozesse – von Website-Cookies bis zur Verwaltung von Mitarbeiterdaten.

Ohne sorgfältige Strukturierung drohen Doppelbesteuerung, hohe Steuerlast und Compliance-Risiken. 

→ Lösung: Nutzen Sie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Korea und Deutschland und lassen Sie Ihre Struktur steuerlich optimieren.

Deutsche Geschäftskultur legt Wert auf direkte Kommunikation, schriftliche Dokumentation und klare Prozesse – anders als in Korea oft üblich. 

→ Lösung: Investieren Sie in interkulturelle Schulungen und bauen Sie auf zweisprachige Berater, die beide Kulturen verstehen.

Ohne lokale Partner und Marktkenntnisse ist der Zugang zu Kunden, Lieferanten und Geschäftsmöglichkeiten schwierig. 

→ Lösung: Profitieren Sie von der Korea Consulting-Expertise eines Partners wie Baker Tilly, der über bewährte Netzwerke in Deutschland und Europa verfügt.