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Ihr verlässlicher Partner für koreanisch-deutsche Geschäftsbeziehungen: integrierte Rechts-, Steuer- und Beratungslösungen für die erfolgreiche Expansion in Europa.
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Der deutsche und der europäische Markt bergen besondere rechtliche, steuerliche und administrative Herausforderungen. Unser Baker Tilly Korea Desk begleitet koreanische Unternehmen – auf Wunsch vollständig in koreanischer Sprache – beim Markteintritt und bei allen laufenden wirtschafts- und steuerrechtlichen Fragen. Zahlreiche koreanische Unternehmen haben sich dank unserer Begleitung bereits erfolgreich in Europa etabliert und wichtige Meilensteine erreicht.
Deutschland ist der zentrale strategische Standort für die Expansion in Europa. Mit einem starken Netzwerk aus zehn Büros in den wichtigsten deutschen Wirtschaftsregionen sowie erfahrenen Fachleuten in ganz Europa sind wir optimal aufgestellt, um Synergien für Ihr grenzüberschreitendes Wachstum zu schaffen.
Wir bieten eine One‑Stop‑Lösung, die den gesamten Unternehmenszyklus abdeckt – von der Unternehmensgründung oder Transaktion (inklusive der nötigen Visa-Verfahren und Versicherungen) bis zum laufenden Geschäftsbetrieb mit Personal- und Rechnungswesen, Steuerberatung und Streitbeilegung.
Unsere Mission: Wir übernehmen rechtliche und administrative Aufgaben, damit Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft und nachhaltiges Wachstum konzentrieren können. Vom Markteintritt bis zum langfristigen Erfolg in Europa sind wir Ihr verlässlicher Partner.
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Koreanische Investorinnen und Investoren stehen in Deutschland häufig vor komplexen Anforderungen an Transaktionen – etwa bei Bewertungsmethoden, rechtlichen Standards oder in der Verhandlungskultur. Das birgt finanzielle und rechtliche Risiken.
Wir begleiten Sie mit umfassender M&A‑Unterstützung über den gesamten Transaktionszyklus hinweg:
Für koreanische Unternehmen bringt die Verwaltung deutscher Gesellschaftsstrukturen oft ungewohnte Anforderungen an Governance, Haftung und Dokumentation mit sich.
Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht begleiten Sie über den gesamten Lebenszyklus einer Gesellschaft hinweg und übernehmen sowohl das Corporate Housekeeping als auch die Einhaltung konzernrechtlicher Vorgaben:
Der Markteintritt in Deutschland kann herausfordernd sein – von Einwanderungs‑ und Gründungsformalitäten über die Lohnabrechnung bis hin zu Compliance‑Pflichten, die den Geschäftsbeginn verzögern können.
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt und sorgen für reibungslose Abläufe:
Das deutsche Arbeitsrecht ist komplex – insbesondere Kündigungen, Tarifverhandlungen und Verfahren mit Betriebsräten. Für koreanische Arbeitgeber können hier leicht Compliance‑Risiken entstehen.
Wir beraten Sie umfassend und stellen sicher, dass Sie Ihre unternehmerischen Ziele im Einklang mit deutschem und europäischem Arbeitsrecht verfolgen:
Vertragsstandards, Lieferketten und Compliance‑Strukturen in Europa unterscheiden sich deutlich von koreanischen Gepflogenheiten – rechtlich und operativ.
Unsere Anwälte für Compliance- und Handelsrecht unterstützen Sie dabei, rechtliche Risiken im deutschen und europäischen Geschäft frühzeitig zu erkennen und sicher zu steuern:
Rechtsstreitigkeiten in Deutschland sind oft langwierig, urkundlich aufwendig und für koreanische Unternehmen ungewohnt – mit finanziellen und reputatorischen Risiken.
Wir führen Sie durch das deutsche Rechtssystem und vertreten Ihre Interessen in allen Streitigkeiten:
Das deutsche Steuersystem ist komplex, detailorientiert und streng reguliert – eine Herausforderung für koreanische Unternehmen bei der Compliance.
Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sichern die steuerliche Konformität und beraten Sie bei der Optimierung Ihrer Steuern und Buchhaltungsprozesse:
Jinhoon Jeong
Manager
Rechtsanwalt
Robert Rostek, LL.M. (UNSW)
Partner
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Baker Tilly gehört zu den zehn führenden Beratungsgesellschaften Deutschlands und ist strategisch an zehn wichtigen Wirtschaftsstandorten im Land vertreten. Unser Team besteht aus 1.680 engagierten Fachleuten, darunter Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater.
Mit starker Präsenz in ganz Europa betreiben wir über 400 Büros in 57 Ländern, unterstützt von mehr als 10.000 Mitarbeitern weltweit.
Wir sind der One‑Stop‑Shop für Koreanische Unternehmen in Deutschland und Europa, von der Gründung oder Transaktion bis zum laufenden Geschäftsbetrieb mit Personal- und Rechnungswesen, Steuerberatung und Streitbeilegung. Unsere Leistungen auf einen Blick.
Die häufigsten Rechtsformen sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft). Für den Einstieg empfiehlt sich meist die GmbH, da sie flexibel, haftungsbeschränkt und mit einem Stammkapital von 25.000 EUR relativ schnell zu gründen ist. Alternativ kann auch eine Zweigniederlassung der koreanischen Muttergesellschaft eingerichtet werden.
Für die GmbH-Gründung ist eine ladungsfähige Geschäftsadresse in Deutschland erforderlich. Virtuelle Büros oder Co-Working-Spaces sind zulässig, solange sie ladungsfähig sind. Eine koreanische Adresse reicht nicht aus.
Für leitende Angestellte und Fachkräfte kommen vor allem das ICT-Visum (Intra-Corporate Transfer) und die Blaue Karte EU in Frage. Auch Entsendungen im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen sind möglich. Die Anforderungen variieren je nach Position, Qualifikation und Gehalt.
In Deutschland sind vor allem die Körperschaftsteuer (15 % + Solidaritätszuschlag), Gewerbesteuer (abhängig vom Standort, durchschnittlich 14–17 %) und die Umsatzsteuer (19 % bzw. 7 %) relevant. Hinzu kommen Lohnsteuer für Mitarbeiter sowie umfangreiche Melde- und Dokumentationspflichten.
Nicht zwingend. Auch ausländische Staatsangehörige können Geschäftsführer einer deutschen GmbH sein. Allerdings benötigt die praktische Geschäftsführung in der Regel Deutschkenntnisse und einen Aufenthaltstitel. Eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland ist immer erforderlich.
Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Ab fünf ständigen Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gegründet werden. Er hat weitreichende Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Arbeitszeiten, Vergütung und anderen betrieblichen Angelegenheiten – eine Besonderheit des deutschen Arbeitsrechts.
Patente, Marken und Designs sollten rechtzeitig in Deutschland bzw. der EU angemeldet werden. Für europaweiten Schutz bieten sich EU-Marken oder europäische Patente an. Auch vertragliche Regelungen (z. B. NDAs, Lizenzverträge) sind essenziell.
Für Arbeitgeber sind die gesetzlichen Sozialversicherungen sowie die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) verpflichtend. Zusätzlich empfehlen sich Betriebshaftpflicht, D&O-Versicherung (für Geschäftsführer) und ggf. Cyber-Versicherungen.
Deutschland ist für seine gründliche Regulierung bekannt. Viele koreanische Unternehmen unterschätzen den Aufwand für Handelsregistereintragungen, Gewerbeanmeldungen, Steuernummern und behördliche Genehmigungen.
→ Lösung: Planen Sie ausreichend Zeit ein und arbeiten Sie von Anfang an mit lokalen Rechts- und Steuerexperten zusammen. Diese planen meist mit 3–6 Monaten Pufferzeit.
Das deutsche Arbeitsrecht ist arbeitnehmerfreundlich und streng reguliert – insbesondere bei Kündigungen, Arbeitszeiten und Betriebsräten. Fehler können teuer werden.
→ Lösung: Lassen Sie Arbeitsverträge professionell erstellen und holen Sie sich bei Kündigungen oder Konflikten rechtliche Unterstützung.
Die Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln ist komplex und zeitintensiv. Verzögerungen können den Geschäftsstart erheblich behindern.
→ Lösung: Starten Sie den Visa-Prozess frühzeitig und lassen Sie sich von Experten im Ausländerrecht begleiten.
Deutsche Verträge folgen anderen Standards als koreanische – etwa bei AGB, Garantien, Haftungsbeschränkungen und Vertragsstrafen.
→ Lösung: Lassen Sie alle Verträge von deutschen Rechtsanwälten prüfen und vermeiden Sie 1:1-Übersetzungen koreanischer Vorlagen.
Die DSGVO ist streng und Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Viele Unternehmen sind nicht ausreichend vorbereitet.
→ Lösung: Implementieren Sie von Beginn an DSGVO-konforme Prozesse – von Website-Cookies bis zur Verwaltung von Mitarbeiterdaten.
Ohne sorgfältige Strukturierung drohen Doppelbesteuerung, hohe Steuerlast und Compliance-Risiken.
→ Lösung: Nutzen Sie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Korea und Deutschland und lassen Sie Ihre Struktur steuerlich optimieren.
Deutsche Geschäftskultur legt Wert auf direkte Kommunikation, schriftliche Dokumentation und klare Prozesse – anders als in Korea oft üblich.
→ Lösung: Investieren Sie in interkulturelle Schulungen und bauen Sie auf zweisprachige Berater, die beide Kulturen verstehen.
Ohne lokale Partner und Marktkenntnisse ist der Zugang zu Kunden, Lieferanten und Geschäftsmöglichkeiten schwierig.
→ Lösung: Profitieren Sie von der Korea Consulting-Expertise eines Partners wie Baker Tilly, der über bewährte Netzwerke in Deutschland und Europa verfügt.
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