Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Elektronische Entgeltunterlagen: Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026
Baker Tilly auf der ACENTUM Global Mobility Konferenz 2026
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
Baker Tilly baut Corporate/M&A-Praxis mit Carlos Robles y Zepf weiter aus
Feste Niederlassung: BFH befragt EuGH zu automatisierten Anlagen
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Der im März 2018 von der EU vorgestellte Aktionsplan für nachhaltiges Wachstum nimmt an Fahrt auf. Er umfasst eine breite Palette von Maßnahmen mit dem Ziel der Umlenkung von Kapital in Richtung nachhaltige Investitionen, der Steuerung von finanziellen Risiken, die sich aus Umweltzerstörung, sozialen Problemen und Governance-Verstößen ergeben, sowie der Schaffung von Transparenz bei Finanzprodukten in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken. Im VentureCapital Magazin beleuchtet Baker Tilly Partner RA/StB Heinrich Thiele die am 10. März 2021 inkrafttretende Offenlegungsverordnung, die als Regelung des EU-Aktionsplans maßgebliche Auswirkungen auf die Fondsbranche hat – insbesondere bezüglich der Bereiche Private Equity und Venture Capital.
Ein Kernbereich des Aktionsplans ist die sogenannte Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Errichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088), die bereits am 12. Juli 2020 in Kraft getreten, zwingend allerdings erst ab dem 1. Januar 2022 bzw. 1. Januar 2023 anzuwenden ist. Dabei handelt es sich um ein Klassifizierungssystem für Produkte mit ökologischen Nachhaltigkeitszielen. Flankiert wird die Taxonomie-Verordnung durch die Offenlegungsverordnung, die die Schaffung von Transparenz bei Finanzprodukten im Fokus hat.
Den gesamten Beitrag lesen Sie hier >>>
Zur News-Übersicht
Helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern.
Bitte markieren Sie mindestens eine der folgenden Aussagen: