UPDATE: EU-Sanktionspakete gegen Russland

  • 25.02.2022
  • Lesezeit 5 Minuten

EU-Krisengipfel beschließt weitere Sanktionen in den Bereichen Energie, Finanzen und Transport, Exportkontrollen und Visabeschränkungen.

Ziel der Finanzsanktionen ist es, russische Banken von den internationalen Finanzmärkten abzuschneiden. Russische Banken dürfen zukünftig weder EU-Kredite aufnehmen noch anbieten. Auch die Refinanzierung von russischen Staatsunternehmen soll zukünftig erschwert werden, so ist vorgesehen, dass der Handel mit Aktien dieser Unternehmen in der EU verboten wird. Ähnliches ist für den Energiesektor vorgesehen.

Die Sanktionen im Transportbereich sollen insbesondere die Luftverkehrsbranche treffen, indem die Versorgung mit Ersatzteilen unterbunden wird.

Zudem sollen zusätzliche Exportkontrollen für Hightechprodukte und Software eingeführt werden, womit eine Schwächung russischer Schlüsselindustrien bezweckt wird.

Ebenfalls bestehen Einschränkungen bei der Visapolitik, diese richten sich hauptsächlich gegen russische Staatsbürger, die bislang privilegierte Einreisemöglichkeiten, wie Diplomaten oder auch Geschäftsleute, in der EU genossen.

Der ursprünglich auch diskutierte Ausschluss Russlands vom Zahlungssystem SWIFT wurde indes nicht verabschiedet. 

Der Verordnungstext ist noch nicht veröffentlicht, sobald dieser vorliegt, werden wir Sie über den genauen Inhalt unterrichten.

US-Sanktionen
Neben der EU hat auch der US-Präsident weitere Sanktionen angekündigt: Die Sanktionen richten sich gegen das russische Finanzsystem, so sollen vier russische Banken vom US-Finanzsystem abgeschnitten werden. Betroffen sind u.a. russische Kreditinstitute. Ebenso bestehen neue Restriktionen für die Verschuldung und das Eigenkapital von dreizehn der wichtigsten russischen Unternehmen und Körperschaften.
Eine Verschärfung der Ausfuhrbeschränkungen für militärische Güter und Endverwendung sowie eine weitgehende Beschränkung der Ausfuhr von technischen Gütern ist genauso vorgesehen wie die Aufnahme weiterer Personen, auch aus Weißrussland, in die personenbezogenen Sanktionslisten. vgl. dazu FACT SHEET: Joined by Allies and Partners, the United States Imposes Devastating Costs on Russia

 


 

Ursprünglicher Beitrag vom 24.02.2020

EU setzt erstes Sanktionspaket gegen Russland in Kraft - weitere Sanktionen angekündigt

Die EU hat eine Reihe neuer Sanktionen gegen Russland in Kraft gesetzt, die zuvor formell von den 27 Mitgliedsstaaten beschlossen wurden. Zudem wurden bereits weitere Sanktionen angekündigt. Sogar ein Totalembargo gegen Russland und Weißrussland ist nicht mehr auszuschließen. Unternehmen sollten dringend ihre Russland-Aktivitäten genauestens überprüfen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.

Bereits die Aufnahme von 378 weiteren Personen und Organisationen auf den EU-Sanktionslisten bedeutet ein erhebliches Risiko. Denn das Bereitstellungsverbot an jene Personen betrifft auch die mittelbare Bereitstellung von wirtschaftlichen Ressourcen, d.h., die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an nicht gelistete Unternehmen, die unter der direkten oder mittelbaren Kontrolle der auf den EU-Sanktionslisten benannten Personen ist nicht zulässig. 

Bereits der Verkauf an Personen aus den Gebieten Luhansk und Donezk oder die beabsichtigte Lieferung in jene Gebiete wurde unter ein Exportkontrollverbot gestellt, sodass schon die Vertragsanbahnung sich als versuchter Exportkontrollverstoß und damit Straftat darstellen kann.

Unternehmen sollten vor der Aufnahme oder Fortsetzung von Vertragshandlung genau prüfen, ob das Ergebnis des beabsichtigten Vertrages nach den neuen exportkontrollrechtlichen Vorgaben noch zulässig wäre.

Totalembargo gegen Russland und Weißrussland ist nicht auszuschließen

Aufgrund der am Donnerstagmorgen erfolgten russischen militärischen Aktivitäten ist mit einer Ausweitung und Verschärfung der Sanktionen kurzfristig zu rechnen. Nach Medienberichten ist mit sehr harten und scharfen Sanktionen zu rechnen, was u.E auch ein Totalembargo gegen Russland und Weißrussland nicht ausschließt. 

Auch die USA haben gegen Russland ihre Sanktion verschärft. Die am 22. Februar verhängten US-Sanktionen des Präsidenten Biden betrafen zunächst nur US-Personen, das heißt US-Staatsangehörige, Unternehmen mit Sitz in den USA, Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den USA haben oder auch Greencard-Holder. Weitere US-Sanktionen sind sehr wahrscheinlich und könnten dann auch mit extraterritorialer Wirkung verhängt werden. Die USA haben viele ihrer Sanktionsmaßnahmen in der Vergangenheit, z.B. gegen den Iran, als extraterritoriale Maßnahmen verstanden. Das bedeutet, dass diese sodann nicht nur für US-Personen Anwendung finden, sondern für sämtliche Personen und Waren, die einen US-Bezug aufweisen. Dann wären auch deutsche und europäische Unternehmen betroffen. Wir empfehlen daher allen Unternehmen auch die Entwicklung in den USA zu beobachten und zu berücksichtigen. 

Das erste EU-Sanktionspaket ist in der Zwischenzeit im Amtsblatt veröffentlicht worden und setzen sich u.a. aus folgenden Maßnahmen zusammen:

  • 351 Abgeordnete des russischen Parlaments, welche die Anerkennung der Volksrepublik Luhansk und Donezk unterstützen, wurden auf die EU-Sanktionslisten gesetzt.
  • Weitere 27 Personen und Organisationen, die maßgeblich zur Untergrabung der Souveränität und Unabhängigkeit der territorialen Integrität der Ukrainer beigetragen haben, wurden ebenfalls in den EU-Sanktionslisten aufgenommen.
  • Vermögenswerte der auf den EU-Sanktionslisten benannten Personen und Organisationen werden eingefroren und es wurde das Verbot ausgesprochen, diesen Personen bzw. Organisationen wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
  • Der Rat hat zudem beschlossen, ein sektorales Verbot der Finanzierung der Russischen Föderation, ihrer Regierung und ihrer Zentralbanken einzuführen. Hierzu wird der Zugang zu den Kapital- und Finanzmärkten und -dienstleistungen eingeschränkt.
  • Für die gelisteten Personen besteht ein Reiseverbot, d.h. weder die Einreise in die EU noch die Durchreise durch die EU ist gestattet.
  • Es wurde ein Einfuhrverbot für sämtliche Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Luhansk und Donezk verhängt. Eine Altvertragsklausel ist in der Verordnung vorgesehen, deren Anwendbarkeit sollte jedoch im Einzelfall genau geprüft werden. 
  • Weitergehend wurde ein weitreichendes Ausfuhrverbot für Ausfuhren in die Gebiete Luhansk und Donezk beschlossen. Betroffen sind Waren und Technologien, die in Anhang II zu der Verordnung (EU) 2022/263 benannt sind. 
  • Ebenso bestehen weitergehende Handels- und Investitionsbeschränkungen u.a. ein Verbot von Infrastrukturprojekten in dieser Region sowie für die Erbringung von Tourismusdienstleistungen.
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Autoren dieses Artikels

Sebastian Billig

Partner

Rechtsanwalt

Sven Pohl

Director

Rechtsanwalt

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