ESRS-Umsetzung: EFRAG veröffentlicht praktische Leitfäden für Unternehmen

  • 27.06.2024
  • Lesezeit 3 Minuten

Die EFRAG hat drei Leitfäden (Implementation Guidance) zur Umsetzung der ESRS erstellt und Ende Mai veröffentlicht. Die erstmalig im September 2023 veröffentlichten Entwürfe für die Implementation Guidance (IG) haben zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 eine öffentliche Konsultation durchlaufen und wurden nun in überarbeiteter Fassung final zur Verfügung gestellt.

1.    Was thematisieren die Leitfäden und welchen Nutzen haben sie?

Wesentlichkeitsanalyse (EFRAG IG 1):

Materiality Assessment Implementation Guidance (MAIG): Dieser Leitfaden bietet einen Prozess zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse durch Unternehmen und legt das Konzept der Auswirkungs- und finanziellen Wesentlichkeit dar. Er enthält auch FAQs zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse und bietet praktische Anleitungen zur Offenlegung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen. 

Wertschöpfungskette (EFRAG IG 2):

Value Chain Implementation Guidance (VCIG): Dieser Leitfaden beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung für die Wertschöpfungskette, von der Wesentlichkeitsanalyse über Richtlinien und Maßnahmen bis hin zu Kennzahlen und Zielen. Er enthält auch FAQs und eine „Wertschöpfungskettenkarte”, die die Auswirkungen der Wertschöpfungskette auf die Offenlegungsanforderungen in allen ESRS darstellt.

Angabepflichten und Datenpunkte der ESRS (EFRAG IG 3):

Liste der ESRS-Datenpunkte: Diese Liste übersetzt die detaillierten Anforderungen des ESRS-Sets 1 in Offenlegungsanforderungen und die damit verbundenen Datenpunkte. Sie enthält zusätzliche Informationen, wie zum Beispiel die Art der Anforderung (quantitativ oder qualitativ) oder ob diese Übergangsregelungen unterliegen. Diese Liste kann die Grundlage für eine FIT-Gap-Analyse für die relevanten Angabepflichten und entsprechende Datenerhebung bilden. 

2.    Ist die Beachtung der Leitfäden für die Berichterstattung nach CSRD/ESRS verpflichtend?

Die Leitfäden der EFRAG sollen als Hilfestellung für die berichterstattenden Unternehmen dienen und haben keinen rechtlich bindenden Charakter. Sie sind eine erste Orientierungshilfe für Unternehmen, die vor einer Berichterstattungspflicht im Jahr 2024 oder 2025 stehen, beantworten Detailfragen und unterstützen maßgeblich die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse.

3.    Wo kann ich die Dokumente finden?

In der Pressemitteilung der EFRAG finden sich die Links zu den einzelnen Leitfäden sowie weiterführende Informationen.

Baker Tilly wird die finalisierten Leitfäden als Werkzeug nutzen, um die Transparenz der Nachhaltigkeitsberichte unserer Mandanten noch weiter zu erhöhen. Dabei ermöglichen die Leitfäden durch ihre umfassenden inhaltlichen Empfehlungen eine noch effizientere Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 

Eine Zusammenarbeit mit Baker Tilly ermöglicht es Ihnen, bei der Umsetzung der Anforderungen Zeit zu sparen, um sich auf andere geschäftskritische Aufgaben zu konzentrieren. Die Kombination mit einer von uns unterstützten, hochwertigen Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt Ihnen die Chance, die Wettbewerbsposition Ihres Unternehmens nachhaltig zu stärken. 

Link zur Pressemitteilung der EFRAG: https://t1p.de/ig-news 

 

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Autoren dieses Artikels

Nils Borcherding

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Katharina Engels

Director

Wirtschaftsprüferin

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