Baker Tilly berät KORIAN bei Implementierung eines Aufsichtsrats
- 14.05.2024
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Baker Tilly Team begleitet KORIAN Deutschland GmbH gesellschaftsrechtlich und kollektivarbeitsrechtlich bei der erstmaligen Implementierung eines mitbestimmten Aufsichtsrates.
Für die Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates hat die Geschäftsführung der KORIAN Deutschland GmbH („KORIAN“) für die gesellschafts- und kollektivarbeitsrechtlichen Themen auf Baker Tilly gesetzt. Die erstmalige Einrichtung des gemäß dem Mitbestimmungsgesetz zu bildenden Aufsichtsrats erfolgte nach einem durch die Geschäftsleitung initiierten Statusverfahren im Jahr 2023 mit dem Abschluss der Wahlen der Arbeitnehmerseite nach der 3. Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz sowie der Wahl auf Seiten der Anteilseigner im März 2024.
Unter Federführung von RA/StB Oliver Hubertus, Managing Partner Tax, hat das Baker Tilly Team um RA/StB Benedikt Hoffmann (beide Gesellschafts- und Steuerrecht), RA Kerstin Weckert und RA Marco Stahn (beide Arbeitsrecht) umfassend bei der Durchführung Statusverfahrens sowie bei der Erarbeitung der erforderlichen Satzungsänderungen und des Vergütungssystems des 20-köpfigen Gremiums unterstützt. Für die Beratung und Begleitung des Hauptwahlausschuss der Arbeitnehmerseite im kompletten Wahlverfahren griff KORIAN auf die Expertise von Dr. Harald Fuchs (Rüsselsheim) zurück. Inhouse begleiteten Dr. Hasina Farouq, Bereichsleiterin Recht, und Jonathan Hohlfeld sowie das HR-Projektteam bestehend aus Adrienne Giehl-Spaniol, Anna-Maria Steinhauser und Miriam Pusler den Prozess bei KORIAN.
KORIAN ist Teil der französischen Clariane-Gruppe, dem europaweit führenden privaten Pflegeheimbetreiber. In Deutschland betreibt KORIAN mit seinen Tochtergesellschaften über 227 Einrichtungen mit etwa 24.000 Pflegeplätzen und belegt damit den zweiten Platz. KORIAN beschäftigt in Deutschland etwa 24.000 Mitarbeiter.