Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung geplant

Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung geplant
  • 02.04.2026
  • Lesezeit 2 Minuten

Die Vermögensabschöpfung ist ein Instrument des Strafrechts zur Entziehung illegaler Gewinne. Ein neuer Referentenentwurf setzt EU-Vorgaben um und stärkt behördliche Strukturen.

Am 18. März 2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 veröffentlicht. Ziel ist es, die europäischen Vorgaben zur Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten fristgerecht bis zum 23. November 2026 in deutsches Recht zu überführen. Kern der Reform sind dabei die neu zu etablierenden Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen bei den Staatsanwaltschaften. 

Stärkere Strukturen und neue Zuständigkeiten 

Der Entwurf bezweckt die institutionelle Stärkung der Vermögensabschöpfung: 

Künftig sollen spezialisierte Vermögensabschöpfungsstellen insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Aufspüren von Vermögenswerten verbessern. Die Aufgaben der Vermögensabschöpfungsstellen werden dabei bei den Staatsanwaltschaften der Länder angesiedelt, verbunden mit der Möglichkeit zur länderinternen Zentralisierung. Parallel dazu ist die Einrichtung von Vermögensverwaltungsstellen vorgesehen. Diese sollen sich eigenständig oder unterstützend um die effiziente Verwaltung sichergestellter oder eingezogener Vermögenswerte kümmern und bei den Generalstaatsanwaltschaften oder Staatsanwaltschaften der Länder gebündelt werden. Auf Ebene des Bundes bleibt das Bundeskriminalamt auch weiterhin zentrale polizeiliche Stelle für die Vermögensabschöpfung. 

Fokus auf europäische Umsetzung – weitere Reformen ausstehend 

Bemerkenswert ist, dass Reformen, die über die europarechtlich gebotenen Anpassungen hinausgehen, zunächst ausbleiben. Die im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorgesehenen weitergehenden Maßnahmen zur Optimierung der Vermögensabschöpfung sind nicht Bestandteil des Entwurfs. So sieht der Koalitionsvertrag beispielsweise eine vollständige Beweislastumkehr hinsichtlich des Nachweises der legalen Mittelherkunft vor. Diese Maßnahmen sollen laut Ministerium wegen der Eilbedürftigkeit der aktuellen Reform aber einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben. 

Fazit 

Der Referentenentwurf setzt einen wichtigen ersten Schritt zur Harmonisierung der Vermögensabschöpfung innerhalb der EU. Für Unternehmen und Berater bedeutet dies insbesondere eine zunehmende Professionalisierung und Zentralisierung der behördlichen Strukturen – mit potenziell höherer Effizienz bei der Vermögenssicherung und -verwertung. Weitere nationale Reformen bleiben abzuwarten. 

Diesen Beitrag teilen:

Autoren dieses Artikels

Simon Bloch

Manager

Rechtsanwalt

Dr. Rahel Reichold

Partner

Rechtsanwältin

Was können wir für Sie tun?

Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich

Jetzt Kontakt aufnehmen