Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Festkaufpreis statt Earnout: der bessere Deal?
In the News: Digital Law 2026 - KI in der Rechtsberatung
BGH stärkt PE-Modelle bei Managementbeteiligungen
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen: BAG erklärt Pauschalregelung für unwirksam
Vorsteuerabzug: EuGH-Überprüfung rückt näher
Was vom Kaufpreis beim Unternehmensverkauf bleibt
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Die Vermögensabschöpfung ist ein Instrument des Strafrechts zur Entziehung illegaler Gewinne. Ein neuer Referentenentwurf setzt EU-Vorgaben um und stärkt behördliche Strukturen.
Am 18. März 2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 veröffentlicht. Ziel ist es, die europäischen Vorgaben zur Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten fristgerecht bis zum 23. November 2026 in deutsches Recht zu überführen. Kern der Reform sind dabei die neu zu etablierenden Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen bei den Staatsanwaltschaften.
Der Entwurf bezweckt die institutionelle Stärkung der Vermögensabschöpfung:
Künftig sollen spezialisierte Vermögensabschöpfungsstellen insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Aufspüren von Vermögenswerten verbessern. Die Aufgaben der Vermögensabschöpfungsstellen werden dabei bei den Staatsanwaltschaften der Länder angesiedelt, verbunden mit der Möglichkeit zur länderinternen Zentralisierung. Parallel dazu ist die Einrichtung von Vermögensverwaltungsstellen vorgesehen. Diese sollen sich eigenständig oder unterstützend um die effiziente Verwaltung sichergestellter oder eingezogener Vermögenswerte kümmern und bei den Generalstaatsanwaltschaften oder Staatsanwaltschaften der Länder gebündelt werden. Auf Ebene des Bundes bleibt das Bundeskriminalamt auch weiterhin zentrale polizeiliche Stelle für die Vermögensabschöpfung.
Bemerkenswert ist, dass Reformen, die über die europarechtlich gebotenen Anpassungen hinausgehen, zunächst ausbleiben. Die im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorgesehenen weitergehenden Maßnahmen zur Optimierung der Vermögensabschöpfung sind nicht Bestandteil des Entwurfs. So sieht der Koalitionsvertrag beispielsweise eine vollständige Beweislastumkehr hinsichtlich des Nachweises der legalen Mittelherkunft vor. Diese Maßnahmen sollen laut Ministerium wegen der Eilbedürftigkeit der aktuellen Reform aber einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben.
Der Referentenentwurf setzt einen wichtigen ersten Schritt zur Harmonisierung der Vermögensabschöpfung innerhalb der EU. Für Unternehmen und Berater bedeutet dies insbesondere eine zunehmende Professionalisierung und Zentralisierung der behördlichen Strukturen – mit potenziell höherer Effizienz bei der Vermögenssicherung und -verwertung. Weitere nationale Reformen bleiben abzuwarten.
Simon Bloch
Manager
Rechtsanwalt
Dr. Rahel Reichold
Partner
Rechtsanwältin
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen