Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Kennziffer 500: Das neue Signal für mehr Transparenz ab 2026?
Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2026
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Bündelung von Fachkompetenz und klare Zuständigkeiten im Vergaberecht
Energy Sharing: EnWG-Novelle schafft neuen rechtlichen Rahmen
Wie die Steuerstruktur den Kaufpreis bei GmbH & Co. KG beeinflusst
Steueränderungsgesetz 2025 final verabschiedet
Ein Jahr DORA: So geht es für Finanzunternehmen weiter
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly berät Klinikum Chemnitz bei strategischem Verbund mit DIAKOMED-Krankenhaus
Deutschlandfonds startet: Neuer Rahmen für private Investitionen
Carve-out oder Kollaps? So retten sich Automobilzulieferer
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
In einer Pressekonferenz hat Bundeskanzlerin Angela Merkel soeben mitgeteilt, dass sie heute Vormittag entschieden habe, die Oster-Ruhetage zu „stoppen“.
Die Idee des Oster-Lockdowns sei zwar mit bester Absicht entworfen worden, um die Eindämmung des SarS-CoV-2-Virus zu forcieren. Gleichwohl wäre eine Umsetzung in der „Kürze der Zeit“ nicht möglich gewesen.
Tatsächlich hätten – da es offenbar beabsichtigt gewesen war die (gesetzlich nicht definierten) „Ruhetage“ am kommenden Donnerstag und Samstag als zusätzliche einmalige Feiertage zu gewähren – die einzelnen Landesparlamente im Rahmen ihrer föderalen Gesetzgebungskompetenz hierüber entscheiden müssen. Eine Umsetzung hätte aber in der Kürze der Zeit nicht in jedem Bundesland einheitlich gewährleistet werden können.
Die Oster-Ruhetage standen in großer Kritik, da sich aus dem Corona-Beschluss vom 23.03.2021 zunächst nicht ablesen ließ, ob die Regelungen für gesetzliche Feiertage gelten werden (mit den Folgen der Entgeltfortzahlung, der Verpflichtung, Sonn- und Feiertagszuschläge zu zahlen etc.), weil zudem auch gänzlich unklar geblieben war, ob staatliche Ausgleichszahlungen erfolgen werden, sofern wegen der Kurzfristigkeit des Vorhabens Lieferketten unterbrochen worden wären oder z. B. Bauvorhaben hätten gestoppt werden müssen.
Trotz aller Verunsicherung ist es erfreulich, nun Klarheit zu haben.
Alle Beiträge anzeigen