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Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
In einer Pressekonferenz hat Bundeskanzlerin Angela Merkel soeben mitgeteilt, dass sie heute Vormittag entschieden habe, die Oster-Ruhetage zu „stoppen“.
Die Idee des Oster-Lockdowns sei zwar mit bester Absicht entworfen worden, um die Eindämmung des SarS-CoV-2-Virus zu forcieren. Gleichwohl wäre eine Umsetzung in der „Kürze der Zeit“ nicht möglich gewesen.
Tatsächlich hätten – da es offenbar beabsichtigt gewesen war die (gesetzlich nicht definierten) „Ruhetage“ am kommenden Donnerstag und Samstag als zusätzliche einmalige Feiertage zu gewähren – die einzelnen Landesparlamente im Rahmen ihrer föderalen Gesetzgebungskompetenz hierüber entscheiden müssen. Eine Umsetzung hätte aber in der Kürze der Zeit nicht in jedem Bundesland einheitlich gewährleistet werden können.
Die Oster-Ruhetage standen in großer Kritik, da sich aus dem Corona-Beschluss vom 23.03.2021 zunächst nicht ablesen ließ, ob die Regelungen für gesetzliche Feiertage gelten werden (mit den Folgen der Entgeltfortzahlung, der Verpflichtung, Sonn- und Feiertagszuschläge zu zahlen etc.), weil zudem auch gänzlich unklar geblieben war, ob staatliche Ausgleichszahlungen erfolgen werden, sofern wegen der Kurzfristigkeit des Vorhabens Lieferketten unterbrochen worden wären oder z. B. Bauvorhaben hätten gestoppt werden müssen.
Trotz aller Verunsicherung ist es erfreulich, nun Klarheit zu haben.
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