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Keine disruptiven Verschärfungen, begrenzte Steuererleichterungen, verstärktes Vorgehen gegen Steuermissbrauch.
Die steuerpolitischen Positionen der Parteien lagen im Wahlkampf weit auseinander. Die Befürchtung war groß, dass insbesondere auf Unternehmen, vermögende Privatpersonen und Gutverdiener höhere Belastungen zukommen, um die zahlreichen sozial- und umweltpolitischen Maßnahmen zu finanzieren. Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die Anhebung des Spitzensteuersatzes für höhere Einkommen, aber auch die Einführung einer Mindeststeuer, speziell für Digitalkonzerne, wurden gefordert. Die SPD forderte für Immobilienbesitzer eine neue Abgabe in Form eines Planungswertausgleichs. Entlastend wurde aber auch die Abschaffung der kalten Progression bei der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags gefordert.
Der Koalitionsvertrag bringt in puncto Steuerpolitik keine disruptiven Verschärfungen mit sich – jedoch einige, wenn auch begrenzte, Steuererleichterungen. Zu erwarten ist allerdings ein verstärktes Vorgehen gegen Steuergestaltungen und Steuermissbrauch sowie ein massiver Ausbau der „kontrollierenden“ Steuerverwaltung. Darauf werden sich Unternehmen einstellen müssen.
Gemessen an den Wahlprogrammen erscheint der Koalitionsvertrag als gelungener Kompromiss. Der wichtigsten Punkte: Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ist nicht in der Koalitionsvereinbarung enthalten und auch der Spitzensteuersatz soll nicht angehoben werden.
Vieles bleibt dennoch spannend, da sich wesentliche administrative Belastungen und programmatisch verschärfende Ansätze der künftigen Steuerpolitik unter den Stichworten „Digitalisierung“ und „Bekämpfung Steuerhinterziehung und Steuergestaltung“ verbergen. So soll das strategische Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktstabilität und Geldwäsche im BMF organisatorisch und personell gestärkt werden. Deutschland soll beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung eine Vorreiterrolle einnehmen. Konkret bedeutet dies zunächst:
Auf dieser Linie liegt es auch, dass die Steuerprüfung modernisiert und beschleunigt werden soll, wobei die Stichworte Standardisierung, verbesserte Schnittstellen und der sinnvolle Einsatz neuer Technologien genannt werden.
Zur Sicherung der Anschlussfähigkeit der Steuerverwaltung an den digitalen Wandel und für eine spürbare Verringerung der Steuerbürokratie wird eine zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene eingesetzt.
Die Interaktionen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung sollen digital ermöglicht werden und bei steuerlichen Regelungen soll dafür gesorgt werden, dass diese digital umsetzbar werden. Es sollen steuerliche Pflichten dadurch vereinfacht werden, indem vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax) eingeführt werden sollen
Es soll ein Steuerforschungsinstitut eingerichtet werden, um eine bessere Datenlage etwa für die Evaluierung von Steuerregelungen im Hinblick auf Belastungswirkungen, aber auch zur Erkennung von Steuerhinterziehung und Steuergestaltung zu schaffen.
Zusammenfassend ist damit festzustellen, dass ausgeweitete Meldepflichten, Informations- und Übermittlungspflichten der Steuerpflichtigen und ein wesentlicher Ausbau der Ressourcen in der Finanzverwaltung eine wesentlich verstärkte Kontrolle der Steuerpflichtigen erwarten lassen.
Zu den konkreten steuerlichen Vorschriften sind folgende Reformen geplant:
Zusammenfassend kann man festzustellen, dass die konkret genannten Gesetzesvorhaben keine disruptiven Verschärfungen und einige, wenn auch begrenzte, Erleichterungen mit sich bringen. Der zum Ausdruck gekommene programmatische Zukunftsansatz lässt allerdings eine verschärfte Steuermissbrauchsbekämpfungsgesetzgebung und einen starken Ausbau der dies kontrollierenden Steuerverwaltung erwarten.
Dr. Klaus-Jörg Dehne
Head of Quality Legal & Tax
Rechtsanwalt
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