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Bislang war unklar, ob jede Tochtergesellschaft eines Unternehmens ab 50 Mitarbeitern eine eigene Meldestelle für Hinweisgeber benötigt - auch unabhängig davon, ob die Einheit Teil eines Konzerns ist oder nicht. Während die Europäische Kommission die Einrichtung einer eigenen Meldestelle bejahte, reagierten einige Mitgliedstaaten mit Bedenken. Der deutsche Gesetzgeber hat nun klargestellt, dass er keine eigene Meldestelle für jede Tochtergesellschaft fordern wird.
Am vergangenen Donnerstag (29. September 2022) beriet der Bundestag den Entwurf des HinSchG. Bundesjustizminister Marco Buschmann führte nun dort wörtlich aus: „Wir haben auch mit der Kommission sehr intensiv diskutiert, und es ist uns gelungen, die Rechtsansicht der Kommission bei einer ganzen Reihe von Dingen zum Wohle unserer Unternehmen zu ändern. Deshalb wird unsere Umsetzung vorsehen, dass die Unternehmen beispielsweise gemeinsam interne Meldestellen betreiben können (…) und dass innerhalb eines Konzerns die interne Meldestelle beispielsweise auch bei der Konzernmutter angesiedelt werden kann.“
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