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Pünktlich zum zweiten Jahrestag des Einmarsches russischer Streitkräfte in die Ukraine hat die Europäische Union die Sanktionsmaßnahmen mit dem 13. Sanktionspaket erweitert. Kern dieses Sanktionspaketes ist die weitere Einschränkung des Zugangs Russlands zu Militärtechnologien, zum Beispiel für Drohnen, sowie die Listung von weiteren 194 Unternehmen und Personen, die an Russlands Kriegsanstrengungen beteiligt sind. Die Zahl der gelisteten Personen erhöht sich damit auf über 2000.
Zu den (neu) gelisteten Personen und Unternehmen zählen u.a.:
Die Sanktionen umfassen auch Verschärfungen der Handelsmaßnahmen. So wurden 27 russische und drittländische Unternehmen in die Liste der Einrichtungen aufgenommen, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands verbunden werden (Anhang IV der Verordnung 833/2014).
Die Liste der Güter der Hochtechnologie, die zur militärischen und technologischen Aufrüstung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, wurde erweitert. Dazu gehören Komponenten, die für die Entwicklung und Herstellung von Drohnen verwendet werden, wie zum Beispiel elektrische Transformatoren, statische Konverter und Induktoren, die u. a. in Drohnen zum Einsatz kommen, sowie Aluminiumkondensatoren, die militärische Anwendung finden, zum Beispiel in Raketen und Drohnen sowie in Kommunikationssystemen für Flugzeuge und Schiffe.
Das Vereinigte Königreich gilt nunmehr als Partnerland für Eisen- und Stahleinfuhren. Partnerländern, bspw. die Schweiz, wenden ebenfalls restriktive Maßnahmen auf Eisen- und Stahleinfuhren und Einfuhrkontrollmaßnahmen an, die im Wesentlichen den Maßnahmen der EU-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 entsprechen.
Das Ende der Sanktionsspirale ist nicht erreicht
Unternehmen müssen weiterhin die aktuellen restriktiven Maßnahmen überwachen und Änderungen in ihren Prozessen berücksichtigen. Die Vielzahl der neu aufgenommenen Personen und Unternehmen führt zu einem erhöhten Aufwand für Unternehmen. Denn die Umsetzung der neu gelisteten Personen in den elektronischen Screening-Tools kann einige Tage in Anspruch nehmen, in denen diesbezüglich eine verschärfte (manuelle) Prüfung geboten ist, um nicht gegen die Sanktionsvorschriften zu verstoßen. Für den derzeit stark belasteten Stahlbereich (CBAM, LkSG, Antidumping, Russland-Sanktionen) dürfte die Aufnahme des Vereinigten Königsreiches in die Liste der Partnerländer eine Entlastung darstellen, die aber zugleich zunächst in den Arbeitsprozessen implementiert werden muss.
Rechtsquellen:Verordnung (EU) 2024/745 des Rates vom 23. Februar 2024Durchführungsverordnung (EU) 2024/753 des Rates vom 23. Februar 2024
Sebastian Billig
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