Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Home‑Office zwischen Deutschland und NL neu geregelt
BFH stärkt Nutzung des Bodenrichtwerts für Agrarflächen
European Defence Fund – mehr als ein Förderinstrument
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Neue Hinweispflicht für Arbeitgeber bei Einstellung aus Drittstaaten
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Automatisierung macht Accounting zur Steuerungsbasis
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat sich am 28. Februar 2023 zu dem Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission unter dem EU-US Data Privacy Framework geäußert.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Europäische Datenschutzausschuss grundsätzlich die Neuerungen im Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission im Hinblick auf das Schutzniveau personenbezogener Daten in den USA. Allerdings sieht der EDSA für einen gleichwertigen Schutz der Daten von EU-Bürgern noch weiteren Regelungsbedarf.
Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA)
Die wesentlichen Neuerungen, wie beispielsweise die Einführung von Anforderungen an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit für die nachrichtendienstliche Datenerhebung in den USA sowie die Schaffung von neuen Rechtsbehelfen für betroffene Personen aus der EU, sieht der EDSA positiv.
Jedoch stellt der EDSA ausdrücklich klar, dass einige der durch den Europäischen Gerichtshof aufgeworfenen Kritikpunkte in der Entscheidung „Schrems-II“ nach wie vor unberücksichtigt geblieben sind. Dazu zählen insbesondere die Ausgestaltung des Widerspruchsrechts der betroffenen Personen, das Fehlen von Definitionen und die zu weit gefassten Ausnahmen für öffentlich zugängliche Informationen.
Der EDSA äußert auch Bedenken dahingehend, dass es für die Erhebung von Massendaten unter der Executive Order 12333 an einer Genehmigung durch eine unabhängige Behörde fehlt. Schließlich weist der Europäische Datenschutzausschuss ausdrücklich darauf hin, dass das Schutzniveau für Personen, deren Daten übermittelt werden, nicht durch Weiterübermittlungen vom ursprünglichen Empfänger untergraben werden darf.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK) schließt sich den Ausführungen des EDSA ausdrücklich an und betont, dass für einen umfassenden Grundrechtsschutz ein mit der EU gleichwertiges Datenschutzniveau geschaffen werden müsse.
Es bleibt abzuwarten, ob die vom EDSA herausgearbeiteten noch offenen Punkte in dem Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses berücksichtigt werden, denn die Europäische Kommission ist an die Stellungnahme des EDSA nicht gebunden.
Alle Beiträge anzeigen