Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Steuerliches Investitionssofortprogramm – darauf liegt der Fokus
BFH stärkt kommunale Aufsichtsräte: Ehrenamtspauschale möglich
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
Transparenzgebot bei Strom- und Gaskonzessionsauswahlverfahren
Hierauf zielt das 17. Sanktionspaket gegen Russland ab
BGH: Firmenbestatter haftet als faktischer Geschäftsführer
BMF begrenzt BFH-Rechtsprechung zu BgA auf Zeit bis 2008
Datenschutz: BAG verschärft Pflichten beim Einsatz von HR-Software
NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat sich am 28. Februar 2023 zu dem Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission unter dem EU-US Data Privacy Framework geäußert.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Europäische Datenschutzausschuss grundsätzlich die Neuerungen im Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission im Hinblick auf das Schutzniveau personenbezogener Daten in den USA. Allerdings sieht der EDSA für einen gleichwertigen Schutz der Daten von EU-Bürgern noch weiteren Regelungsbedarf.
Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA)
Die wesentlichen Neuerungen, wie beispielsweise die Einführung von Anforderungen an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit für die nachrichtendienstliche Datenerhebung in den USA sowie die Schaffung von neuen Rechtsbehelfen für betroffene Personen aus der EU, sieht der EDSA positiv.
Jedoch stellt der EDSA ausdrücklich klar, dass einige der durch den Europäischen Gerichtshof aufgeworfenen Kritikpunkte in der Entscheidung „Schrems-II“ nach wie vor unberücksichtigt geblieben sind. Dazu zählen insbesondere die Ausgestaltung des Widerspruchsrechts der betroffenen Personen, das Fehlen von Definitionen und die zu weit gefassten Ausnahmen für öffentlich zugängliche Informationen.
Der EDSA äußert auch Bedenken dahingehend, dass es für die Erhebung von Massendaten unter der Executive Order 12333 an einer Genehmigung durch eine unabhängige Behörde fehlt. Schließlich weist der Europäische Datenschutzausschuss ausdrücklich darauf hin, dass das Schutzniveau für Personen, deren Daten übermittelt werden, nicht durch Weiterübermittlungen vom ursprünglichen Empfänger untergraben werden darf.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK) schließt sich den Ausführungen des EDSA ausdrücklich an und betont, dass für einen umfassenden Grundrechtsschutz ein mit der EU gleichwertiges Datenschutzniveau geschaffen werden müsse.
Es bleibt abzuwarten, ob die vom EDSA herausgearbeiteten noch offenen Punkte in dem Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses berücksichtigt werden, denn die Europäische Kommission ist an die Stellungnahme des EDSA nicht gebunden.
Sarah Busch
Senior Manager
Rechtsanwältin, zertifizierte Beraterin im Datenschutzrecht
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen