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Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat ein Paper zum Thema Datenschutz und cloudbasierte digitale Gesundheitsanwendungen veröffentlicht. Darin gibt sie Hinweise, welche Anforderungen bei einem Einsatz von Gesundheitsanwendungen aus Datenschutzsicht zu beachten sind.
Hintergrund ist, dass bei dem Einsatz eine Vielzahl von Nutzerdaten, insbesondere Gesundheitsdaten, erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden. Vor dem Go-live der Anwendung sollte daher eine umfassende datenschutzrechtliche Prüfung erfolgen. So können Anbieter und Hersteller spätere Maßnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden oder (monetäre) Ansprüche der Betroffenen verhindern.
Anbieter bzw. Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen sollten unter anderem die folgenden Punkte berücksichtigen:
Apropos Datensicherheit:
Für erstattungsfähige digitale Gesundheitsanwendungen gemäß der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) treten Änderungen im Hinblick auf die Anforderungen an den Datenschutz und der Datensicherheit in Kraft:
Zum Paper der Datenschutzkonferenz (DSK)
Sarah Busch
Senior Manager
Rechtsanwältin, zertifizierte Beraterin im Datenschutzrecht
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