Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Earn-Out als Arbeitslohn? BFH widerspricht dem FG Köln
Reformpaket „Aufschwung und Beschäftigung“: Was jetzt auf Arbeitgeber zukommt
Baker Tilly verstärkt sich mit Steuerexperten Ramin Yazdi
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Baker Tilly-Studie: Mittelstand warnt vor Führungslücke durch KI
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
Wirksamkeit einer Kündigung trotz fehlerhafter Massenentlassungsanzeige
Baker Tilly stärkt Rechtsberatung in Dortmund durch Kooperation mit pwk & Partner
Strategische Stabilität im Rechnungswesen sichern
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat ein Paper zum Thema Datenschutz und cloudbasierte digitale Gesundheitsanwendungen veröffentlicht. Darin gibt sie Hinweise, welche Anforderungen bei einem Einsatz von Gesundheitsanwendungen aus Datenschutzsicht zu beachten sind.
Hintergrund ist, dass bei dem Einsatz eine Vielzahl von Nutzerdaten, insbesondere Gesundheitsdaten, erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden. Vor dem Go-live der Anwendung sollte daher eine umfassende datenschutzrechtliche Prüfung erfolgen. So können Anbieter und Hersteller spätere Maßnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden oder (monetäre) Ansprüche der Betroffenen verhindern.
Anbieter bzw. Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen sollten unter anderem die folgenden Punkte berücksichtigen:
Apropos Datensicherheit:
Für erstattungsfähige digitale Gesundheitsanwendungen gemäß der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) treten Änderungen im Hinblick auf die Anforderungen an den Datenschutz und der Datensicherheit in Kraft:
Zum Paper der Datenschutzkonferenz (DSK)
Alle Beiträge anzeigen