Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Krankschreibung: Keine Entgeltfortzahlung bei entzündetem Tattoo
Modulbauweise: Vergaberechtliche Hürden beim seriellen Bauen
Warum das Vergaberecht 2025 neu gedacht werden muss
Baker Tilly berät Capmont bei Add-on-Akquisitionen im Elektro-Segment
Neuer Partner im Bereich Immobilienbewertung: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
Steuerrisiken: Verdeckte Gewinnausschüttungen bei GmbHs mit ausländischen Gesellschaftern
Mittelbare Anteilsveräußerungen im Kontext von Abspaltungen nun doch (wieder) schädlich
BFH zweifelt doppelte Grunderwerbsteuer bei bekanntem Closing an
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Baker Tilly baut ESG-Beratung im Bankenwesen mit Simone Yuson aus
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Am 16.12.2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Aufgrund der Whisleblowerrichtlinie des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 16.12.2019 war der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17.12.2021 umzusetzen.
Mit einjähriger Verspätung ist das Gesetz am vergangenen Freitag vom Bundestag beschlossen worden. Es muss nun noch den Bundesrat passieren und wird voraussichtlich im März 2023 in Kraft treten.
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden, die Missstände bzw. Straftaten, wie zum Beispiel Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz usw. aufzeigen, sollen keine Benachteiligungen wegen ihrer Meldung erfahren und so nicht von einer Meldung abgehalten werden.
Noch am 14.12.2022 ist der Gesetzesentwurf im Rechtsausschuss des Bundestages unter dem Eindruck der Reichsbürgerproblematik dahin gehend ergänzt worden, dass der Schutz des Gesetzes auch dann greift, wenn sich die Hinweise auf die Verfassungstreue von Beamten beziehen.
Was müssen Unternehmen nun tun?
Den Hinweisgebern dürfen keine arbeitsrechtlichen Nachteile durch die Meldung entstehen. Abmahnungen, Kündigungen, die Versagung einer Beförderung, Mobbing u. ä. sind verboten. Vielmehr ist der Arbeitgeber zur Entschädigung von Nichtvermögensschäden verpflichtet, wenn der Hinweisgeber durch den Arbeitgeber Nachteile wegen der Meldung erleidet.
Hinweis für die Praxis
Bitte überlegen Sie genau, welche Lösung für Ihr Unternehmen passend ist. Entweder Sie richten im Unternehmen direkt den Meldekanal ein, Sie entscheiden sich für eine digitale Lösung oder für eine(n) externe(n) Ombudsmann/-frau, um dort die Hinweise eingehen zu lassen. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Frage.
Dr. Stefan Meßmer
Partner
Rechtsanwalt
Christine Ostwald
Director
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen