Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Home‑Office zwischen Deutschland und NL neu geregelt
BFH stärkt Nutzung des Bodenrichtwerts für Agrarflächen
European Defence Fund – mehr als ein Förderinstrument
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Neue Hinweispflicht für Arbeitgeber bei Einstellung aus Drittstaaten
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Automatisierung macht Accounting zur Steuerungsbasis
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Am 16.12.2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Aufgrund der Whisleblowerrichtlinie des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 16.12.2019 war der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17.12.2021 umzusetzen.
Mit einjähriger Verspätung ist das Gesetz am vergangenen Freitag vom Bundestag beschlossen worden. Es muss nun noch den Bundesrat passieren und wird voraussichtlich im März 2023 in Kraft treten.
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden, die Missstände bzw. Straftaten, wie zum Beispiel Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz usw. aufzeigen, sollen keine Benachteiligungen wegen ihrer Meldung erfahren und so nicht von einer Meldung abgehalten werden.
Noch am 14.12.2022 ist der Gesetzesentwurf im Rechtsausschuss des Bundestages unter dem Eindruck der Reichsbürgerproblematik dahin gehend ergänzt worden, dass der Schutz des Gesetzes auch dann greift, wenn sich die Hinweise auf die Verfassungstreue von Beamten beziehen.
Was müssen Unternehmen nun tun?
Den Hinweisgebern dürfen keine arbeitsrechtlichen Nachteile durch die Meldung entstehen. Abmahnungen, Kündigungen, die Versagung einer Beförderung, Mobbing u. ä. sind verboten. Vielmehr ist der Arbeitgeber zur Entschädigung von Nichtvermögensschäden verpflichtet, wenn der Hinweisgeber durch den Arbeitgeber Nachteile wegen der Meldung erleidet.
Hinweis für die Praxis
Bitte überlegen Sie genau, welche Lösung für Ihr Unternehmen passend ist. Entweder Sie richten im Unternehmen direkt den Meldekanal ein, Sie entscheiden sich für eine digitale Lösung oder für eine(n) externe(n) Ombudsmann/-frau, um dort die Hinweise eingehen zu lassen. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Frage.
Dr. Stefan Meßmer
Partner
Rechtsanwalt
Christine Ostwald
Director
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen