CSRD: EU veröffentlicht Omnibus-Änderungsrichtlinie im Amtsblatt

Foto: Eine begrünte Hausfassade mit gläsernen Panelen.
  • 27.02.2026
  • Lesezeit 2 Minuten

Am 26. Februar 2026 wurde die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Darüber hinaus wurden Änderungen an der Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG) und den Sorgfaltspflichten gemäß CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) vorgenommen.

Nationale Umsetzung in Deutschland dürfte zügig folgen

Die EU-Regelungen treten bereits Mitte März 2026 in Kraft und müssen folglich von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Da das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz bereits im aktuellen Bundestag beraten wurde, ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung die EU-Änderungen zeitnah im Regierungsentwurf einarbeiten wird. Eine schnelle nationale Umsetzung ist somit wahrscheinlich.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Für das Geschäftsjahr 2026 sollten berichtspflichtige Unternehmen jetzt:

  • Erleichterungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung prüfen,
  • bestehende Reporting-Prozesse, Datenflüsse und Governance-Strukturen fit machen für die Berichterstattung und Prüfung,
  • die doppelte Wesentlichkeitsanalyse auf Aktualität überprüfen,
  • das Reporting auf die aktuellen Anforderungen der ESRS 2.0 ausrichten,
  • die Berichterstattung zur EU-Taxonomie-Verordnung an den neuen Vorgaben ausrichten.

Für das Geschäftsjahr 2027 sollten erstmals berichtspflichtige Unternehmen jetzt: 

  • mit den Grundlagen der Berichterstattung auf Basis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Ableitung der Angabepflichten und Datenpunkten aus den ESRS beginnen,
  • durch die Analyse der erforderlichen Angaben und Daten potenzielle Lücken für die Erhebung identifizieren,
  • ein Konzept für den Prozess zur Aufstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erarbeiten, 
  • die Datengrundlage spätestens bis zum Beginn des Geschäftsjahres 2027 verlässlich sicherstellen.

Weitere Details zu den ESRS, zur EU-Taxonomie-Verordnung und weiteren Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem Blogartikel:

Omnibus-Paket: Welche Pflichten für Unternehmen gelten

Für fachliche Fragestellungen und Unterstützung bei der Vorbereitung auf die kommende Berichterstattung stehen Ihnen unsere Experten Nils Borcherding und Katharina Engels gern zur Verfügung. 

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Autoren dieses Artikels

Nils Borcherding

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Katharina Engels

Director

Wirtschaftsprüferin, Certificate in International Accounting (CINA®)

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