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Neues Beschaffungsrecht: Verteidigungssektor im Wandel
Pillar 2 im Praxisbeispiel: Erklärungspflichten bei abweichendem Wirtschaftsjahr
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BAG-Urteil: Das Aus des Einwurf-Einschreibens?
Restrukturierungen und arbeitsrechtliche Entwicklungen im internationalen Vergleich
BMF-Entwurf: Neuer Rahmen für Betriebsstätten im In- & Ausland
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
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NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Am 26. Februar 2026 wurde die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Darüber hinaus wurden Änderungen an der Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG) und den Sorgfaltspflichten gemäß CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) vorgenommen.
Die EU-Regelungen treten bereits Mitte März 2026 in Kraft und müssen folglich von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Da das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz bereits im aktuellen Bundestag beraten wurde, ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung die EU-Änderungen zeitnah im Regierungsentwurf einarbeiten wird. Eine schnelle nationale Umsetzung ist somit wahrscheinlich.
Für das Geschäftsjahr 2026 sollten berichtspflichtige Unternehmen jetzt:
Für das Geschäftsjahr 2027 sollten erstmals berichtspflichtige Unternehmen jetzt:
Weitere Details zu den ESRS, zur EU-Taxonomie-Verordnung und weiteren Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem Blogartikel:
Omnibus-Paket: Welche Pflichten für Unternehmen gelten
Für fachliche Fragestellungen und Unterstützung bei der Vorbereitung auf die kommende Berichterstattung steht Ihnen Katharina Engels gern zur Verfügung.
Katharina Engels
Director
Wirtschaftsprüferin, Sustainability Auditor IDW
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