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Feste Niederlassung: BFH befragt EuGH zu automatisierten Anlagen
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
BFH-Urteil zu Hotelumsätzen: Kein ermäßigter Steuersatz für Frühstück und Wellness
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
Baker Tilly baut Corporate/M&A-Praxis mit Carlos Robles y Zepf weiter aus
Baker Tilly erstreitet richtungsweisendes BFH-Urteil zu Verrechnungspreisen
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Am 26. Februar 2026 wurde die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Darüber hinaus wurden Änderungen an der Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG) und den Sorgfaltspflichten gemäß CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) vorgenommen.
Die EU-Regelungen treten bereits Mitte März 2026 in Kraft und müssen folglich von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Da das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz bereits im aktuellen Bundestag beraten wurde, ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung die EU-Änderungen zeitnah im Regierungsentwurf einarbeiten wird. Eine schnelle nationale Umsetzung ist somit wahrscheinlich.
Für das Geschäftsjahr 2026 sollten berichtspflichtige Unternehmen jetzt:
Für das Geschäftsjahr 2027 sollten erstmals berichtspflichtige Unternehmen jetzt:
Weitere Details zu den ESRS, zur EU-Taxonomie-Verordnung und weiteren Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem Blogartikel:
Omnibus-Paket: Welche Pflichten für Unternehmen gelten
Für fachliche Fragestellungen und Unterstützung bei der Vorbereitung auf die kommende Berichterstattung steht Ihnen Katharina Engels gern zur Verfügung.
Katharina Engels
Director
Wirtschaftsprüferin, Sustainability Auditor IDW
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