StaRUG und ESG in der Unternehmensführung

StaRUG und ESG in der Unternehmensführung

StaRUG verlangt die frühzeitige Erkennung bestandsgefährdender Risiken – ESG schafft neue Risikoquellen. Gemeinsam bilden beide einen verbindlichen Rahmen moderner Unternehmensführung.

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) verpflichtet Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und gegen drohende Krisen rechtzeitig vorzugehen. Die ESG-Regulatorik wiederum fordert Transparenz, nachhaltige Unternehmensführung und ein systematisches Risikomanagement entlang der Dimensionen Environmental, Social und Governance. Beides beinhaltet heute Elemente für einen verbindlichen Rahmen für professionelle Unternehmensführung – und dieser Rahmen wird enger, je stärker regulatorische Anforderungen, Finanzierungskriterien und Marktmechanismen den Einbezug der Nachhaltigkeit verlangen. 

Anwendung des StaRUG auf eine GmbH oder Personengesellschaft 

Das StaRUG gilt für jede Gesellschaftsform und ist damit von den Geschäftsleitern im Sinne der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im angemessenen Umfang zu berücksichtigen und umzusetzen. Auch wenn sich die Pflicht zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems über Aktiengesellschaften hinaus auf andere Rechtsformen bereits über die sogenannte Ausstrahlungswirkung aus §91 Abs. 2 AktG ableitet, ist spätestens mit dieser Norm klar, dass alle Unternehmen ihre wesentlichen Risiken kennen und fortlaufend im Blick behalten sollten, um diese rechtzeitig zu steuern und, sofern notwendig, Krisenpläne zu entwickeln.  

Berücksichtigung von ESG-Risiken im Rahmen des StaRUG  

Das StaRUG verlangt die frühzeitige Identifikation bestandsgefährdender Risiken. Dazu gehören nicht nur offenkundig finanzielle Risiken, sondern zum Beispiel auch solche, die aus ESG-Themen entstehen. 

Je nachdem, in welchem Stadium des Unternehmenslebenszyklus sich ein Unternehmen befindet, welcher Branche es angehört und welche Geschäftsaktivitäten es verfolgt, können bestandsgefährdende Risiken unter anderem aus folgenden Themen entstehen: 

  • Umweltbezogene Risiken: Physische Klimarisiken aufgrund von Extremwetterereignissen, sei es an eigenen Produktionsstandorten oder bei Lieferanten, können zu Produktionsausfällen und damit zu Lieferengpässen oder gar Stillstandsverlusten führen – vor allem wenn durch alternative Rohstoffe oder Ersatzlieferanten erhebliche Mehrkosten entstehen. Steigende Emissions- und Energiekosten für fossile Energieträger, insbesondere in energieintensiven Branchen, können Margen abschmelzen lassen. 
  • Soziale Risiken: Fachkräftemangel und ein damit verbundener Verlust wichtiger Kompetenzen können Projekte verzögern, verhindern oder die Kosten für Schlüsselpositionen deutlich erhöhen. Fälle von Arbeits- und Menschenrechtsverstößen, Kinder- oder Zwangsarbeit können neben Strafzahlungen insbesondere zu irreversiblen Reputations- und Imageverlusten und in der Folge zu Umsatzeinbrüchen und dem Verlust von Marktanteilen führen. 
  • Governance-Risiken: Compliance-Verstöße beschädigen die Glaubwürdigkeit, führen zu Bußgeldern und zum Ausschluss von Ausschreibungen. Cyberangriffe verursachen neben DSGVO-relevanten Datenschutzverletzungen auch einen Vertrauensverlust bei Kunden, teilweise erhebliche Wiederherstellungskosten und Ausfallzeiten, insbesondere bei kritischer Infrastruktur oder datenbasierten Geschäftsmodellen.  

Damit ist ein Monitoring von ESG-Risiken nicht „nice to have“, sondern auch StaRUG-relevant, sobald solche Risiken die Fortführung des Unternehmens gefährden können. 

Neue Krisenindikatoren infolge der ESG-Regulierung  

Die zunehmende ESG-Regulierung schafft neue Risiken, die in der Risikoidentifikation berücksichtigt werden sollten, etwa: 

  • Verlust von Kunden, die die Einhaltung konkreter Nachhaltigkeitsanforderungen und Standards erwarten 
  • Verlust von Finanzierungen, sofern ESG-Ratings nicht wie vereinbart ausfallen 
  • Verlust des Versicherungsschutzes, durch fehlende oder unzureichende Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen 
  • Volatile Energiekosten aufgrund starker Abhängigkeiten von fossilen Energiequellen  
  • Steigende Energiekosten durch Verzögerungen oder unzureichenden Umstieg auf alternative Energiequellen  
  • Hohe Emission aufgrund eines stark fossilen Energiemixes mit Auswirkungen auf Emissionskosten und die Reputation durch einen hohen CO2-Fußabdruck  
  • Produktionsausfälle nach Extremwetterereignissen 
  • Finanzielle oder strafrechtliche Sanktionen bei Verletzungen von Umwelt- und Klimaschutzpflichten sowie Lieferkettensorgfaltspflichten 

Das StaRUG verlangt, dass bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt, holistisch und systematisch überwacht und in das Risikomanagement integriert werden. 

Zusammenhang von StaRUG-Pflichten und Anforderungen an die ESG-Governance 

Das StaRUG legt besonderen Fokus auf die Verantwortung der Geschäftsleitung für ein funktionsfähiges Risikomanagement. Ein angemessenes Compliance Management System kann bei der Identifikation bestandsgefährdender Risiken einen wichtigen Beitrag leisten, während ein wirksames internes Kontrollsystem die Steuerung von Unternehmensrisiken unterstützt. 

Genau diese Elemente beschreiben den Governance-Bereich von ESG. Unternehmen sollten daher Governance-Strukturen bereitstellen, die beides abdecken: 

  • die gesetzlichen Anforderungen aus StaRUG 
  • die ESG-Vorgaben – zum Beispiel aus ESRS 2 (Allgemeine Offenlegungspflichten) und ESRS G1 (Governance, Risikomanagement und interne Kontrollen) 

Mit anderen Worten: Governance ist nicht optional. 

Wie ESG die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen beeinflusst 

Für Banken, Investoren und andere Stakeholder ist ESG mittlerweile ein zentraler Faktor bei der Beurteilung der Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. 

ESG-Faktoren sind relevant für: 

  • Investorenentscheidungen und Bewertungsmodelle 
  • Risikoscore und Kreditvergabe 
  • Anforderungen in Kreditverträgen (Covenants, KPI-basierte Zinsanpassungen) 
  • Lieferantenbeziehungen 
  • Reputation und Marktpositionierung 

Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsrisiken nicht mit der gebotenen Sorgfalt steuern, können den Zugang zu den Kapitalmärkten künftig verlieren. 

Damit kann die Vernachlässigung von ESG-Thematiken im Extremfall dazu führen, dass ein Unternehmen sanierungsunfähig wird – ein klarer StaRUG-Tatbestand! 

Risiko- und Nachhaltigkeitsmanagement sollten eng zusammenarbeiten 

Beide Bereiche fokussieren im Kern auf das Gleiche – nur mit unterschiedlichen Schwerpunkten: 

  • systematische Risikoidentifikation 
  • konsistente Risikobewertung 
  • zentrale Überwachung 
  • Ableitung von Steuerungsmaßnahmen 

Wenn Risikomanagement und Nachhaltigkeitsmanagement getrennt arbeiten, drohen: 

  • doppelte Arbeit 
  • unvollständige Risikobewertungen 
  • ineffiziente Prozesse 
  • fehlende Transparenz für die Geschäftsleitung 

Wer beide Bereiche harmonisiert, schafft hingegen: 

  • Synergien statt Doppelstrukturen 
  • ein vollständiges Bild der Unternehmensrisiken 
  • eine Governance, die sowohl StaRUG- als auch ESG-Anforderungen effizient erfüllt 

Fazit: Warum Entscheider jetzt handeln sollten 

StaRUG und ESG bilden nicht zwei getrennte Welten – sondern sind zwei Bausteine moderner Unternehmensführung

ESG-Risiken können, genauso wie zahlreiche finanzielle Risiken, bestandsgefährdend sein. Das StaRUG verlangt, solche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Governance-Pflichten verbinden beide Systeme. 

Wer heute ein robustes, vernetztes Risiko- und Nachhaltigkeitsmanagement etabliert, stärkt nicht nur seine Rechtssicherheit, sondern vor allem die Resilienz und Zukunftsfähigkeit seines Unternehmens. 

Gern unterstützen wir Sie bei der Analyse der Betroffenheit und Einschätzung der relevanten Prozesse und Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns gern an.  

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Autoren dieses Artikels

Thorsten Althoff

Director

Certified Internal Auditor (CIA)

Katharina Engels

Director

Wirtschaftsprüferin, Certificate in International Accounting (CINA®)

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