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StaRUG verlangt die frühzeitige Erkennung bestandsgefährdender Risiken – ESG schafft neue Risikoquellen. Gemeinsam bilden beide einen verbindlichen Rahmen moderner Unternehmensführung.
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) verpflichtet Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und gegen drohende Krisen rechtzeitig vorzugehen. Die ESG-Regulatorik wiederum fordert Transparenz, nachhaltige Unternehmensführung und ein systematisches Risikomanagement entlang der Dimensionen Environmental, Social und Governance. Beides beinhaltet heute Elemente für einen verbindlichen Rahmen für professionelle Unternehmensführung – und dieser Rahmen wird enger, je stärker regulatorische Anforderungen, Finanzierungskriterien und Marktmechanismen den Einbezug der Nachhaltigkeit verlangen.
Das StaRUG gilt für jede Gesellschaftsform und ist damit von den Geschäftsleitern im Sinne der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im angemessenen Umfang zu berücksichtigen und umzusetzen. Auch wenn sich die Pflicht zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems über Aktiengesellschaften hinaus auf andere Rechtsformen bereits über die sogenannte Ausstrahlungswirkung aus §91 Abs. 2 AktG ableitet, ist spätestens mit dieser Norm klar, dass alle Unternehmen ihre wesentlichen Risiken kennen und fortlaufend im Blick behalten sollten, um diese rechtzeitig zu steuern und, sofern notwendig, Krisenpläne zu entwickeln.
Das StaRUG verlangt die frühzeitige Identifikation bestandsgefährdender Risiken. Dazu gehören nicht nur offenkundig finanzielle Risiken, sondern zum Beispiel auch solche, die aus ESG-Themen entstehen.
Je nachdem, in welchem Stadium des Unternehmenslebenszyklus sich ein Unternehmen befindet, welcher Branche es angehört und welche Geschäftsaktivitäten es verfolgt, können bestandsgefährdende Risiken unter anderem aus folgenden Themen entstehen:
Damit ist ein Monitoring von ESG-Risiken nicht „nice to have“, sondern auch StaRUG-relevant, sobald solche Risiken die Fortführung des Unternehmens gefährden können.
Die zunehmende ESG-Regulierung schafft neue Risiken, die in der Risikoidentifikation berücksichtigt werden sollten, etwa:
Das StaRUG verlangt, dass bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt, holistisch und systematisch überwacht und in das Risikomanagement integriert werden.
Das StaRUG legt besonderen Fokus auf die Verantwortung der Geschäftsleitung für ein funktionsfähiges Risikomanagement. Ein angemessenes Compliance Management System kann bei der Identifikation bestandsgefährdender Risiken einen wichtigen Beitrag leisten, während ein wirksames internes Kontrollsystem die Steuerung von Unternehmensrisiken unterstützt.
Genau diese Elemente beschreiben den Governance-Bereich von ESG. Unternehmen sollten daher Governance-Strukturen bereitstellen, die beides abdecken:
Mit anderen Worten: Governance ist nicht optional.
Für Banken, Investoren und andere Stakeholder ist ESG mittlerweile ein zentraler Faktor bei der Beurteilung der Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens.
ESG-Faktoren sind relevant für:
Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsrisiken nicht mit der gebotenen Sorgfalt steuern, können den Zugang zu den Kapitalmärkten künftig verlieren.
Damit kann die Vernachlässigung von ESG-Thematiken im Extremfall dazu führen, dass ein Unternehmen sanierungsunfähig wird – ein klarer StaRUG-Tatbestand!
Beide Bereiche fokussieren im Kern auf das Gleiche – nur mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
Wenn Risikomanagement und Nachhaltigkeitsmanagement getrennt arbeiten, drohen:
Wer beide Bereiche harmonisiert, schafft hingegen:
StaRUG und ESG bilden nicht zwei getrennte Welten – sondern sind zwei Bausteine moderner Unternehmensführung.
ESG-Risiken können, genauso wie zahlreiche finanzielle Risiken, bestandsgefährdend sein. Das StaRUG verlangt, solche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Governance-Pflichten verbinden beide Systeme.
Wer heute ein robustes, vernetztes Risiko- und Nachhaltigkeitsmanagement etabliert, stärkt nicht nur seine Rechtssicherheit, sondern vor allem die Resilienz und Zukunftsfähigkeit seines Unternehmens.
Gern unterstützen wir Sie bei der Analyse der Betroffenheit und Einschätzung der relevanten Prozesse und Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns gern an.
Thorsten Althoff
Director
Certified Internal Auditor (CIA)
Katharina Engels
Wirtschaftsprüferin, Certificate in International Accounting (CINA®)
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