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Bereits im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht werden soll. Auf der Klausurtagung des Kabinetts in Meseberg ist nun der „Startschuss für die Trendwende in der Bürokratie“ gefallen, wie Bundesjustizminister Marco Buschmann verkündete.
Dem Bundesjustizminister zufolge leiden viele Unternehmen in Deutschland unter einem „Bürokratie-Burnout“, da die unzähligen europäischen und bundesdeutschen Vorschriften sie in ihrer eigentlichen Tätigkeit behindern.
Das IV. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) soll Abhilfe schaffen u. a. auch bei den arbeitsrechtlichen Vorschriften. Folgende für das Arbeitsrecht relevante Neuerungen sieht das Eckpunktepapier des Kabinetts vor:
Wann das Gesetz tatsächlich auf den Weg gebracht wird, ob dies noch in diesem Jahr geschieht, ist unklar. Entscheidend wird auch sein, für welche Verträge/Erklärungen in Zukunft die Textform ausreichend sein wird, denn die qualifizierte elektronische Form bringt nicht für alle Unternehmen eine wirkliche Erleichterung.
Ob die – teilweise doch sehr kleinteiligen – beschlossenen Eckpunkte der Bundesregierung tatsächlich den großen Wurf zum Abbau der Bürokratie darstellen, ist unter Experten umstritten. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Regelungen das BEG IV enthalten wird.
Christine Ostwald
Director
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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