Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Due Diligence als Verhandlungstreiber im Mittelstand
BAG-Entscheidung zur Massenentlassungsanzeige: Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigungen
Shared Service Center oder Outsourcing – Was ist die richtige Wahl?
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
In the News: Digital Law 2026 - KI in der Rechtsberatung
BGH stärkt PE-Modelle bei Managementbeteiligungen
Öffentliche Hand: Neubewertungen bei Vorsteuer & Organschaft durch BMF
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Bereits im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht werden soll. Auf der Klausurtagung des Kabinetts in Meseberg ist nun der „Startschuss für die Trendwende in der Bürokratie“ gefallen, wie Bundesjustizminister Marco Buschmann verkündete.
Dem Bundesjustizminister zufolge leiden viele Unternehmen in Deutschland unter einem „Bürokratie-Burnout“, da die unzähligen europäischen und bundesdeutschen Vorschriften sie in ihrer eigentlichen Tätigkeit behindern.
Das IV. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) soll Abhilfe schaffen u. a. auch bei den arbeitsrechtlichen Vorschriften. Folgende für das Arbeitsrecht relevante Neuerungen sieht das Eckpunktepapier des Kabinetts vor:
Wann das Gesetz tatsächlich auf den Weg gebracht wird, ob dies noch in diesem Jahr geschieht, ist unklar. Entscheidend wird auch sein, für welche Verträge/Erklärungen in Zukunft die Textform ausreichend sein wird, denn die qualifizierte elektronische Form bringt nicht für alle Unternehmen eine wirkliche Erleichterung.
Ob die – teilweise doch sehr kleinteiligen – beschlossenen Eckpunkte der Bundesregierung tatsächlich den großen Wurf zum Abbau der Bürokratie darstellen, ist unter Experten umstritten. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Regelungen das BEG IV enthalten wird.
Christine Ostwald
Director
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen