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Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Das Abschöpfen von „Krisengewinnen“ von Energiekonzernen wird derzeit breit diskutiert, es gibt historische Bezüge – aber gibt es überhaupt eine steuerrechtliche Legitimation? Im aktuellen Gastbeitrag für die Börsen-Zeitung diskutieren unsere Steuerexperten Dr. Klaus-Jörg Dehne und Matthias Chuchra den Begriff der „Übergewinnsteuer“, ihre historische Rechtfertigung sowie bewährte Prinzipien.
Kommt die Übergewinnsteuer? In welcher Form? Und hat sie überhaupt eine steuerrechtliche Legitimation? Darüber streitet derzeit beinahe das ganze Land im Allgemeinen und der Deutsche Bundestag im Besonderen. Ins Rollen gebracht hat die Debatte ein Gesetzesinitiativantrag zur Übergewinnbesteuerung, der am 10. Juni 2022 vom Land Bremen in den Bundesrat eingebracht wurde. Zuvor forderte bereits am 17. Mai 2022 die Partei Die Linke im Bundestag eine Abschöpfung von außerordentlichen Krisengewinnen von Energiekonzernen.
Matthias Chuchra, LL.M. (com.)
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dr. Klaus-Jörg Dehne
Head of Quality Legal & Tax
Rechtsanwalt
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