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Auch 2021 stehen Unternehmen vor der Herausforderung ihre Hauptversammlungen vornehmlich digital stattfinden lassen zu müssen. Dass dabei auch rechtlich einige Hürden zu nehmen sind, bleibt nicht aus. Baker Tilly Partner Dr. Ralf Ek, LL.M. steht zu diesem Thema in der aktuellen Ausgabe des HV-Magazins Rede und Antwort und macht dabei deutlich, dass virtuelle Hauptversammlungen auch zukünftig Potenzial haben – sofern die Gesetzeslage angepasst wird.
Erschienen im hv-magazin, Ausgabe 1-2021
Noch haben sich Aufsichtsrat und Vorstand der VARTA AG nicht final entschieden, die Tendenz ist aber klar: Auch im Jahr 2021 wird das Unternehmen seine HV sehr wahrscheinlich rein virtuell umsetzen. „Wir möchten den geplanten Termin im Juni halten“, erklärt Julia Weber, Head of Legal & Compliance der Firma, die mit ihrem Team die HV organisiert. „Wir können nicht sicher sein, dass wir im Frühsommer wieder eine Präsenzhauptversammlung abhalten können, und möchten uns Planungssicherheit bewahren.“ Entgegen den Hoffnungen stellt sich allen börsennotierten Aktiengesellschaften die Frage, ob eine Präsenzhauptversammlung möglich sein wird, auch in diesem Jahr. Entgegen den Hoffnungen zeigt sich keine Entspannung der Corona-Situation. Weiterhin sind Großveranstaltungen mit zahlreichen Teilnehmern undenkbar. Wer wie VARTA einen Termin in der ersten Jahreshälfte plant, muss beinahe sicher damit rechnen, die HV nicht als Event mit den Aktionären vor Ort abhalten zu können. Im Herbst könnte sich die Lage vielleicht entspannt haben – vorausgesetzt, die Impfkampagne der Bundesregierung und der Europäischen Union erholt sich von ihrem ruckelnden Start und Deutschland erreicht eine relativ hohe Impfquote in der Bevölkerung.
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Dr. Ralf Ek, LL.M.
Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Advokat (Schweden)
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