Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Krankschreibung: Keine Entgeltfortzahlung bei entzündetem Tattoo
Modulbauweise: Vergaberechtliche Hürden beim seriellen Bauen
Warum das Vergaberecht 2025 neu gedacht werden muss
Baker Tilly berät Capmont bei Add-on-Akquisitionen im Elektro-Segment
Neuer Partner im Bereich Immobilienbewertung: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
Steuerrisiken: Verdeckte Gewinnausschüttungen bei GmbHs mit ausländischen Gesellschaftern
Mittelbare Anteilsveräußerungen im Kontext von Abspaltungen nun doch (wieder) schädlich
BFH zweifelt doppelte Grunderwerbsteuer bei bekanntem Closing an
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Baker Tilly baut ESG-Beratung im Bankenwesen mit Simone Yuson aus
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Die Entscheidung des britischen Tribunals TC08653 vom 30. November 2022 verdeutlicht die Risiken, die mit der Durchführung des Zollverfahrens aktive Veredelung verbunden sind.
Ein Unternehmen, welches die Bewilligung für den aktiven Veredelungsverkehr (AV) besitzt, muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die sich aus der Bewilligung ergeben. Eine davon betrifft die Abrechnung der AV gegenüber der Zollverwaltung (in UK: Bill of Discharge, BoD), in welcher die im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs eingeführten Waren und die Art ihrer Verwendung ("Erledigung") bestätigt werden muss.
In seiner Entscheidung bestätigte das Gericht, dass die englische Zollbehörde (HMRC) zu Recht eine Zollschuld für alle Einfuhren, welche auf einer Bill of Discharge (BoD) enthalten waren, angenommen hat, wenn Ungenauigkeiten in der BoD festgestellt wurden. HMRC setzte daraufhin Abgaben in Höhe von 2.409.009,91 Pfund Zöllen und 6.480.265,52 Pfund MwSt. aufgrund eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Vorlage genauer Abrechnungen zwischen März und Dezember 2014 fest.
Den vollständigen englischsprachigen Beitrag von MHA aus unserem Baker Tilly Netzwerk finden Sie hier.
Sven Pohl
Director
Rechtsanwalt
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen