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IT-Kontrollen im Ernstfall: Was die PHP-Sicherheitslücke für den Jahresabschluss bedeutet
Sozialversicherungsrechengrößen 2027: Deutliche Anhebung der Grenzwerte geplant
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Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Volle Arbeitnehmerhaftung wegen D&O-Versicherung
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
E-Rechnung: BMF konkretisiert Vorgaben und klärt Praxisfragen
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IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Impairment-Only-Ansatz wird beibehalten, Änderungen an IAS 12 und IAS 1 und Hochinflationsländer nach IAS 29
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das IFRIC behandelte im November eine Frage bezüglich der Definition eines Leasingvertrages nach IFRS 16. Gegenstand der Frage war, wie sich Substitutionsrechte des Leasinggebers auf das Ansetzen eines Leasingvertrages auswirken. Im vorliegenden Fall wurden die Substitutionsrechte als unwesentlich eingestuft, da mit deren Ausübung erst in Folgejahren gerechnet wurde und kein wirtschaftlicher Nutzen für den Leasinggeber resultiert. Hierbei kommt es nach IFRS 16.B14 darauf an, dass
Das IFRIC entschied daher, dass der Standard eine angemessene Basis zur Beurteilung der Frage bietet und wird das Thema nicht weiter verfolgen.
Odile Benecke
Partner
Steuerberaterin
Marco Brokemper
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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