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Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
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BFH stärkt Nutzung des Bodenrichtwerts für Agrarflächen
European Defence Fund – mehr als ein Förderinstrument
Automatisierung macht Accounting zur Steuerungsbasis
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Neue Hinweispflicht für Arbeitgeber bei Einstellung aus Drittstaaten
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Warum Strukturentscheidungen über Erfolg entscheiden
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
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Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Matthias Winkler
Partner
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht
Eine kluge Unternehmensstruktur schützt vor Risiken, stärkt die Liquidität und schafft strategischen Spielraum. Wer rechtzeitig gestaltet statt zu reagieren, sichert die Zukunft seines Unternehmens. In vielen …
Beim Verkauf einer GmbH & Co. KG beeinflussen steuerliche Strukturen den Kaufpreis erheblich. Wer die Effekte kennt, kann Verhandlungsspielräume nutzen und den wirtschaftlichen Wert steigern.
Verkauft eine Immobilien-GmbH mehr als drei Objekte in drei Jahren, gilt das als gewerblicher Handel. Der BFH präzisiert, dass Nachhaltigkeit hier für Kapitalgesellschaften keine Rolle spielt.
Das FG Köln stuft einen an die Geschäftsführertätigkeit geknüpften Earn-Out nicht als Veräußerungsgewinn, sondern als Arbeitslohn ein – mit erheblichen steuerlichen Folgen für Verkäufer und Käufer.
Das FG Düsseldorf entschied: Die Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen führt nicht automatisch zur Betriebsaufspaltung. Entscheidend ist die funktionale Bedeutung für das Kerngeschäft.
Das FG Münster bestätigt mit Urteil vom 26.03.2025 die strenge Linie: Auch ohne Gewinnerzielungsabsicht bleibt § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unanwendbar – keine Kürzung bei fremdem Grundbesitz.
Ein erfolgreicher Unternehmensverkauf im Mittelstand erfordert frühzeitige Strukturierung, verlässliche Finanzdaten und interdisziplinäre Vorbereitung für maximale Transaktionssicherheit.
Verdeckte Gewinnausschüttungen bergen für GmbHs mit ausländischen Gesellschaftern hohe steuerliche Risiken. Worauf es bei Leistungsbeziehungen im Konzern jetzt besonders ankommt.
Mitteilungspflichten nach § 138 AO werden oft unterschätzt – bei Betriebsprüfungen rücken sie aber immer stärker in den Fokus. Worauf Unternehmen jetzt besonders achten müssen.
Ist keine familieninterne Nachfolge möglich, bieten Verkauf oder Management-Buy-out tragfähige Alternativen. Entscheidend sind eine frühzeitige Planung und die enge Abstimmung von Recht, Steuern und Struktur.