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Steueränderungsgesetz 2025 final verabschiedet
Bundesrat stimmt Aktivrentengesetz zu
Betriebsratswahl 2026: Minderheitenquote richtig berücksichtigen
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Baker Tilly berät Capmont bei Add-on-Akquisitionen im Elektro-Segment
Sozialversicherungsfreiheit für Honorarlehrkräfte nach §127 SGB IV greift auch für Altverträge
CBAM: Das bringen die neuen EU-Erleichterungen ab 2026
BFH klärt Drei-Objekt-Grenze bei Kapitalgesellschaften
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
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Deutschlandfonds startet: Neuer Rahmen für private Investitionen
Carve-out oder Kollaps? So retten sich Automobilzulieferer
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Matthias Winkler
Partner
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht
Verkauft eine Immobilien-GmbH mehr als drei Objekte in drei Jahren, gilt das als gewerblicher Handel. Der BFH präzisiert, dass Nachhaltigkeit hier für Kapitalgesellschaften keine Rolle spielt.
Das FG Köln stuft einen an die Geschäftsführertätigkeit geknüpften Earn-Out nicht als Veräußerungsgewinn, sondern als Arbeitslohn ein – mit erheblichen steuerlichen Folgen für Verkäufer und Käufer.
Das FG Düsseldorf entschied: Die Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen führt nicht automatisch zur Betriebsaufspaltung. Entscheidend ist die funktionale Bedeutung für das Kerngeschäft.
Das FG Münster bestätigt mit Urteil vom 26.03.2025 die strenge Linie: Auch ohne Gewinnerzielungsabsicht bleibt § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unanwendbar – keine Kürzung bei fremdem Grundbesitz.
Ein erfolgreicher Unternehmensverkauf im Mittelstand erfordert frühzeitige Strukturierung, verlässliche Finanzdaten und interdisziplinäre Vorbereitung für maximale Transaktionssicherheit.
Verdeckte Gewinnausschüttungen bergen für GmbHs mit ausländischen Gesellschaftern hohe steuerliche Risiken. Worauf es bei Leistungsbeziehungen im Konzern jetzt besonders ankommt.
Mitteilungspflichten nach § 138 AO werden oft unterschätzt – bei Betriebsprüfungen rücken sie aber immer stärker in den Fokus. Worauf Unternehmen jetzt besonders achten müssen.
Ist keine familieninterne Nachfolge möglich, bieten Verkauf oder Management-Buy-out tragfähige Alternativen. Entscheidend sind eine frühzeitige Planung und die enge Abstimmung von Recht, Steuern und Struktur.
Der Ausfall der Unternehmensleitung kann zur Krise führen. Unternehmerische Vorsorge sichert Handlungsfähigkeit – durch klare Vollmachten, Strukturen und rechtlich abgestimmte Regelungen.
Disquotale Einlagen führen zu keiner Vermögensmehrung bei allen Gesellschaftern, sofern eine klare, personenbezogene Zuordnung vorliegt. Der BFH äußert erhebliche Zweifel an der Schenkungsteuerpflicht.