Preisbremsengesetze

  • Dienstag, 2. Mai 2023

Online-Seminar: 25. April 2023, 10:00 bis 11:00 Uhr und 2. Mai 2023, 10:00 bis 11:00 Uhr

Die zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen Preisbremsengesetze EWPBG und StromPBG haben viel Wirbel in das erste Quartal 2023 gebracht. Mit Ablauf der Frist für die Selbsterklärungen zum 31.03.2023 gab es von vielen Unternehmen ein erleichtertes Aufatmen. Doch sollte dieses Aufatmen nicht allzu lange dauern, denn der Gesetzgeber selbst blieb leider auch nicht untätig und hat in einigen Bereichen bereits nachgebessert (insb.: Gesetz zur Änderung des EWPBG, zur Änderung des StromPBG sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze). Zudem ergeben sich in diesem Kalenderjahr weitere Fristen aus den Gesetzen.

In unserem Online-Seminar werden wir insbesondere über die Differenzbetragsanpassungsverordnung, die aktuellen Änderungen in den Preisbremsengesetzen sowie die im Kalenderjahr 2023 anstehenden Fristen berichten. Selbstverständlich werden wir während und am Ende des Webinars genügend Raum für Ihre Fragen lassen.

Wir werden das Online-Seminar als Teams-Meeting abhalten, sodass eine aktive Teilnahme wie in einer Gesprächsrunde möglich ist. Die Teilnehmerzahl wird daher pro Online-Seminar auf maximal 15 Teilnehmer begrenzt.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne wieder mit unseren Service-Leistungen rund um das Thema Preisbremsengesetze zur Seite, weitere Informationen finden Sie hier ››

Dr. Steffen Knepper
Partner
Rechtsanwalt
Michelle Hoyer, LL.M.
Senior Manager
Rechtsanwältin

 

 

Informationen

Datum & UhrzeitDienstag, 25. April 2023, 10:00 bis 11:00 Uhr und
Dienstag, 2. Mai 2023, 10:00 bis 11:00 Uhr
Ort

Online-Seminar

Kontakt

Dr. Steffen Knepper
Partner
Rechtsanwalt
Büro Düsseldorf
T: +49 211 6901-2303
steffen.knepper@bakertilly.de

Michelle Hoyer, LL.M.
Senior Manager
Rechtsanwältin
Büro Düsseldorf
T: +49 151 52574922
michelle.hoyer@bakertilly.de

Anmeldung

Anmeldegebühr beträgt EUR 150 (netto, zzgl. USt.). Voraussetzung ist das Bestehen einer aktuellen Mandatierungsvereinbarung, da die Inhalte einer Beratung gleichkommen – weitere Informationen hierzu finden Sie unten stehend.

Kalender

Tragen Sie sich die Veranstaltung bequem in Ihren Kalender ein.

Dienstag, 25. April 2023, 10:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag, 2. Mai 2023, 10:00 bis 11:00 Uhr

 

Voraussetzung für die Teilnahme / Beitrag

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Online-Seminar ist das Bestehen einer aktuellen Mandatierungsvereinbarung mit Baker Tilly. Sofern mit Ihrem Unternehmen keine solche Mandatierungsvereinbarung besteht, können wir diese gerne kurzfristig für die Zwecke des Online-Seminars abschließen. Hintergrund für dieses Erfordernis ist, dass wir im Rahmen des Online-Seminars spezifisch auf Ihre Fragen eingehen und somit auch Rechtsberatungen vornehmen. Zu diesem Zweck bedarf es aus Compliance-Gründen stets einer aktuellen Mandatierung. 

Für die Durchführung des Online-Seminars erheben wir einen Beitrag von EUR 150 (netto, zzgl. USt.). Mit der Anmeldung wird der Beitrag fällig. Sie erhalten hierüber eine Rechnung von Baker Tilly. Teilen Sie uns gerne mit, sofern wir auf der Rechnung eine spezifische Bestellnummer vermerken sollen. Bitte berücksichtigen Sie, dass andere Teilnehmer Ihre Teilnahme an unserem Online-Seminar einsehen können, da wir die Veranstaltung als Teams-Meeting organisieren. 

Anmeldung

Für die Anmeldung zu unserem Online-Seminar senden Sie uns bitte eine E-Mail an Energy.Update@bakertilly.de. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail an, für welchen Termin wir Ihre Anmeldung berücksichtigen sollen.

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die o.g. Teilnahmebedingungen. Sollte Ihr Unternehmen noch nicht über eine aktuelle Mandatierungsvereinbarung verfügen, würden wir Ihnen diese unmittelbar nach der Anmeldung zum Zwecke der Teilnahme an dem Online-Seminar zukommen lassen.
 

Hier geht es direkt zur Anmeldung ››


Unsere Services für Ihr Unternehmen

Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite und bieten gezielt unsere Service-Leistungen an:

1. Differenzbetragsanpassungsverordnung 

Wen betrifft es?
Unternehmen mit einem Entlastungsbetrag von über 2 Mio. € und einem Differenzbetrag (Arbeitspreis – Referenzenergiepreis) von

  • mehr als 8 Cent bei der Erdgaslieferung
  • oder mehr als 8 Cent bei der Wärmelieferung und einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh 
  • oder mehr als 24 Cent bei der Stromlieferung.

Was hat es für Auswirkungen?
Die aktuellen Differenzbeträge werden durch die oben genannten Beträge gedeckelt. So mindert sich in diesen Fällen der Entlastungsbetrag.

Unser Service
Wir ermitteln für Sie, welche konkreten Auswirkungen die Verordnung für Ihr Unternehmen hat. Sind Sie betroffen? Wenn ja, wie hoch ist der neue Entlastungsbetrag? 

Timeline
Die neue Regelung entfaltet Wirkung ab dem 1. Mai 2023.

 

2. Mitteilungen gegenüber der Prüfbehörde

Wen betrifft es?
Unternehmen, bei denen, einschließlich verbundener Unternehmen, die Entlastungssumme einen Betrag von EUR 2 Mio. überschreitet.

Was hat es für Auswirkungen?
Es muss eine Mitteilung an die Prüfbehörde versandt werden. Diese Mitteilungspflicht ist bußgeldbewehrt (bis zu 50.000 Euro).

Unser Service
Besteht eine Mitteilungspflicht, erstellen wir diese für Sie. 

Timeline
Mit Bekanntwerden der Prüfbehörde (derzeit noch ausstehend)

 

3. Arbeitsplatzerhaltungspflicht, § 37 StromPBG

Wen betrifft es?
Unternehmen mit einem Entlastungsbetrag von mehr als EUR 2 Mio.

Was hat es für Auswirkungen?
Es muss eine Betriebsvereinbarung (oder entsprechende Alternativen) verfasst und vorgelegt werden. 

Unser Service
Wir erstellen die erforderlichen Nachweise (Betriebsvereinbarung oder Alternativen) gemäß den Preisbremsengesetzen für Sie.

Timeline
Frist aus Gesetz: 31.07.2023

 

4. Nachbesserung Selbsterklärung

Wen betrifft es?
Unternehmen, die eine Selbsterklärung nach Abs. 1 abgegeben haben und Änderungen vornehmen müssen.

Was hat es für Auswirkungen?
Nicht-vorgenommene Anpassungen können im Entlastungsjahr 2023 nicht bei der Entlastung berücksichtigt werden. 

Unser Service
Wir übernehmen für Sie die notwendigen Anpassungen.

Timeline
Unverzüglich, bis spätestens 30.11.2023 – kann im Prinzip jeden Monat greifen.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

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Ansprechpartner

Michelle Reddiar, LL.M.

Senior Manager

Rechtsanwältin

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