Mobilitätswende: Baker Tilly berät Kommunen beim Dienstradleasing

Baker Tilly begleitet Kommunen und kommunale Unternehmen vergabe- und steuerrechtlich bei der Einführung des Dienstradleasings.

Mit dem Inkrafttreten des „Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst“ (TV-Fahrradleasing) zum 1. März 2021 haben kommunale Arbeitgeber die Möglichkeit, attraktive Mobilitätsangebote für ihre Beschäftigten zu schaffen und zugleich ein Zeichen in Richtung Gesundheitsfürsorge und Umweltfreundlichkeit zu setzen. 

Dies kann im Wettbewerb um Fachkräfte ein Standortvorteil sein. Demgemäß wächst der Dienstrad-Markt in Deutschland rasant.
Kommunen und ihre Unternehmen sind allerdings öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts. Leasingverträge vergaberechtlich Lieferaufträge. Das stellt Kommunen und Anbieter gleichermaßen vor die Herausforderung, Vergabeverfahren zu durchlaufen, um das Fahrradleasing im Wege der Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Damit einhergehend stellen sich Fragen zur steuerrechtlichen Einordnung des Dienstradleasings. 

Baker Tilly hat den vergaberechtlichen wie auch steuerrechtlichen Rahmen des Dienstradleasings mit dem Vergabe- und Steuerberaterteams von Dr. Christian Teuber und Karl-Heinz Linnenberg intensiv begleitet und vergabe- sowie steuerrechtliche Lösungen erarbeitet. Dem liegt ein intensiver Dialog mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem Kommunalen Arbeitgeberverband NRW und Kommunen sowie kommunalen Unternehmen zugrunde.

Auf dieser Grundlage hat Baker Tilly im Auftrage des Zukunftsnetz Mobilität NRW einen umfassenden Vergabe- und Steuerleitfaden zum Dienstradleasing entwickelt. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die rechtlichen und praktischen Fragestellungen rund um eine erfolgreiche öffentliche Ausschreibung und stellt die umsatzsteuerlichen Folgen einer Überlassung von Dienstfahrrädern dar.
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, das von den Zweckverbänden und Verkehrsverbünden in NRW getragen wird und seine Mitgliedkommunen dabei unterstützt, attraktive, nachhaltige Mobilitätsangebote zu entwickeln.

Der Leitfaden steht hier zum Download bereit >>
 

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Autoren dieses Artikels

Dr. Christian Teuber

Partner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

Karl-Heinz Linnenberg

Partner

Steuerberater

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