A&A Telegram IFRS

  • 02.02.2023
  • Lesezeit 5 Minuten

Impairment-Only-Ansatz wird beibehalten, Änderungen an IAS 12 und IAS 1 und Hochinflationsländer nach IAS 29

IASB beschließt den Impairment-Only-Ansatz für Geschäfts- und Firmenwert beizubehalten
  • Im November hat das IASB in seinem Boardmeeting beschlossen, das bisherige Vorgehen des Impairment-Only-Ansatzes beizubehalten.
  • Damit wurde sich gegen ein Modell der periodischen Abschreibung auf den Goodwill entschieden.
  • Den Entscheidungen gingen lange und kontroverse Diskussionen seit dem Post Implementation Review von IFRS 3 aus 2014 voraus.

Weitere Informationen finden Sie hier.


IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 12 - Ertragssteuern
  • Das IASB hat im November vorläufig beschlossen, eng abgegrenzte Änderungen an IAS 12 vorzunehmen, um den Säule-2-Anforderungen des OECDs in Bezug auf die globale Mindestbesteuerung zu entsprechen.
  • Durch die Änderungen sollen die Regelungen zu latenten Steuern angepasst und gezielte Ausweispflichten geschaffen werden.
  • Der Draft wird für Januar 2023 erwartet.

Weitere Informationen finden Sie hier.


IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 1
  • Das IASB hat im Oktober eng abgegrenzte Änderungen an IAS 1 veröffentlicht.
  • Der IAS 1 wird in Bezug auf langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants angepasst. Hierbei geht es um die Frage, ob diese nicht plötzlich durch Bruch der Covenants „kurzfristig“ werden können. Es ist somit nun klargestellt, dass Covenants, die erst nach dem Abschlussstichtag eingehalten werden müssen, keinen rückwirkenden Effekt auf den Kreditvertrag am Abschlussstichtag haben. Stattdessen muss über solche Nebenbedingungen qualitativ berichtet werden.
  • Die Änderungen des IAS 1 sollen ab Berichtsperioden wirksam werden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Hochinflationsländer nach IAS 29 
  • Gemäß der neuesten Daten des Internationalen Währungsfonds (IWF) aus Oktober 2022 erfüllen folgende Länder die Kriterien nach IAS 29.3(e) für ein Hochinflationsland:
    • Argentinien, 
    • Iran, 
    • Jemen, 
    • Libanon, 
    • Simbabwe, 
    • Südsudan, 
    • Sudan, 
    • Surinam,
    • Türkei und 
    • Venezuela.
  • Ein Hochinflationsland liegt dem Standard zufolge regelmäßig dann vor, wenn die kumulierte Inflationsrate über drei Jahre über 100 % beträgt. 
  • Die Anwendung der (modifizierten) Stichtagskursmethode kann bei Vorliegen einer hohen Inflation der funktionalen Währung eines ausländischen Tochterunternehmens zu unzutreffenden Darstellungen führen, weshalb IAS 21 in Verbindung mit IAS 29 Anpassungsmaßnahmen zur Neutralisation der Verzerrungseffekte aus Hochinflation vorsehen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


IASB Update Oktober 2022
  • Diskutierte Themen, jedoch ohne Entscheidungen des Boards: Geschäfts- und Firmenwert und dessen Wertminderung und die Equity-Methode 
  • Angabeninitiative des IASB - Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Das IASB erläutert, dass am Plan, die Tochterunternehmen von IFRS-Bilanzierern zu entlasten, festgehalten werden soll. Die Entscheidungsgründe sollen detailliert dargelegt werden. Zusätzlich werden die erhaltenen Kommentare konsolidiert.
  • Post Implementation Review IFRS 9 - Klassifizierung: Vorläufige Entscheidung, dass IFRS 7.11A um die Ausweispflicht für den Fair Value von Eigenkapitalinvestments, welche im OCI erfasst werden, ergänzt werden soll.
  • Zahlungsstromkriterium unter IFRS 9: Das IASB hat im Zuge der Ausweispflichten nach IFRS 7 vorläufig beschlossen, dass verstärkt auch über die qualitativen Kriterien und deren Beeinflussung der Cashflows berichtet werden soll. Hierzu soll eine Aufgliederung der einzelnen Bewertungsgruppen inkl. Buchwert erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier.    


IASB Update November 2022
  • Diskutierte Themen, jedoch ohne Entscheidungen des Boards: Post Implementation Review IFRS 9 - Klassifizierung, Dynamisches Risikomanagement und Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle 
  • Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten: Vorläufige Entscheidung, die Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten bereits vor dem Erfüllungstag im Rahmen eines Wahlrechts möglich zu machen, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: Das Unternehmen kann seine Zahlungsanweisung nicht zurückziehen und hat keine anderweitige Möglichkeit, den Zahlungsstrom noch zu beeinflussen. Das Risiko der Zahlungsabwicklung ist unwesentlich.
  • Preisregulierte Geschäfte: Vorläufige Entscheidung, bei einer engen Verknüpfung von Sachanlagen zu der regulatorischen Kapitalbasis, den Ausweis der Gewinne abhängig von der Zurverfügungstellung von Eigenkapital oder Fremdkapital machen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


IFRS Interpretation Committee November 2022

Das IFRIC behandelte im November eine Frage bezüglich der Definition eines Leasingvertrages nach IFRS 16. Gegenstand der Frage war, wie sich Substitutionsrechte des Leasinggebers auf das Ansetzen eines Leasingvertrages auswirken. Im vorliegenden Fall wurden die Substitutionsrechte als unwesentlich eingestuft, da mit deren Ausübung erst in Folgejahren gerechnet wurde und kein wirtschaftlicher Nutzen für den Leasinggeber resultiert. Hierbei kommt es nach IFRS 16.B14 darauf an, dass

  • 1. der potenzielle Leasinggeber unilateral über den Austausch bestimmen kann und
  • 2. der potenzielle Leasinggeber ökonomisch vom Tausch profitiert.

Das IFRIC entschied daher, dass der Standard eine angemessene Basis zur Beurteilung der Frage bietet und wird das Thema nicht weiter verfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


IASB Update Dezember 2022
  • Diskutierte Themen, jedoch ohne Entscheidungen des Boards: IASB Arbeitsplan und Digitale Finanzberichterstattung - Strategie 
  • Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter: Vorläufige Entscheidung gegen die Aufnahme von weiteren Ausweisanforderungen für eine granularere Aufteilung von Finanzinstrumenten, die sich auf die Performance des berichtenden Unternehmens sowie die Entwicklungen der Vermögenslage beziehen. Stattdessen wurde vorläufig entschieden, dass über die Reklassifizierungen solcher Finanzinstrumente detaillierter berichtet werden soll.
  • Preisregulierte Geschäfte: Vorläufige Entscheidung, dass Unternehmen keine Inflationsanpassung an der regulatorischen Kapitalbasis durchführen dürfen.
  • Equity-Methode: Vorläufige Entscheidung, dass bei statuswahrender Aufstockung eines zur Equity-Methode bilanzierten Unternehmens der Ansatz wie eine einzelne Beteiligung geführt werden soll. Zusätzlich sollen, sofern der Ansatz der Beteiligung auf Null abgeschrieben wurde, mit dem Zukauf keine unrealisierten Verluste angesetzt werden können.
  • Geschäfts- und Firmenwert und dessen Wertminderung: Vorläufige Entscheidung, die vormals geforderte Ausweispflicht, Eigenkapital separat reduziert um den Geschäfts- und Firmenwert darzustellen, nicht weiterzuverfolgen. Zudem wird das Projekt in das Standardsetzungsprogramm aufgenommen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Artikel teilen:

Autoren dieses Artikels

Odile Benecke

Partner

Steuerberaterin

Marco Brokemper

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Offene Fragen zu unseren Services?

Jetzt Kontakt aufnehmen

Kontakt aufnehmen