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Baker Tilly auf der ACENTUM Global Mobility Konferenz 2026
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Feste Niederlassung: BFH befragt EuGH zu automatisierten Anlagen
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
Baker Tilly baut Corporate/M&A-Praxis mit Carlos Robles y Zepf weiter aus
BFH-Urteil zu Hotelumsätzen: Kein ermäßigter Steuersatz für Frühstück und Wellness
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Die EU hat mit dem am 25. Februar 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlichten zehnten Sanktionspaket die gegen Russland gerichteten Sanktionen erheblich verschärft und erweitert. Unternehmen sollten die Auswirkungen auf ihre Tätigkeiten genau prüfen.
Die neuen EU-Sanktionen zielen insbesondere darauf ab, Russland finanziell und wirtschaftlich weiter zu schwächen und somit eine Fortsetzung oder gar Intensivierung des Angriffskrieges in der Ukraine zu erschweren. Die weiteren Sanktionen sind sowohl personen- wie auch güterbezogen.
Die Sanktionen gegen Russland im Überblick
Aufgrund der sehr umfassenden Änderungen empfehlen wir allen Unternehmen genau zu prüfen, ob einzelne Änderungen sich auf die eigene Unternehmenstätigkeit auswirken. Hierbei ist weiterhin zu beachten, dass die Verbote i.d.R. nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar gelten.
Es bleibt daher unumgänglich, auch vermeintliche Umgehungshandlungen zu unterlassen und damit Strafen und Sanktionen gegen das eigene Unternehmen, die Geschäftsleitung und Mitarbeiter zu vermeiden.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
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