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Im Rahmen der Novellierung des EnWG 2021 wurden die Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG um eine Nr. 7 ergänzt. Gem. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 EnWG müssen Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen einen Tätigkeitsabschluss für die Entwicklung, Verwaltung oder den Betrieb von Ladepunkten für Elektromobilität aufstellen.
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen dürfen nach § 7c EnWG weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein noch diese Ladepunkte entwickeln, verwalten oder betreiben. Ausgenommen sind private Ladepunkte, die für den Eigenverbrauch des Netzbetreibers bestimmt sind, oder wenn durch die Bundesnetzagentur nach § 7c Abs. 2 EnWG eine entsprechende Genehmigung, aufgrund der Feststellung eines regionalen Marktversagens, erteilt wurde.
Die Pflicht zur Erstellung des Tätigkeitsabschlusses für die Katalogtätigkeit Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile knüpft somit an die entsprechende Genehmigung durch die Bundesnetzagentur nach § 7c Abs. 2 EnWG an. Die Aufstellungspflicht für den Tätigkeitsabschluss Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2 EnWG betrifft erstmalig Abschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2021.
Nach der Übergangsvorschrift des § 118 Abs. 34 Satz 1 EnWG gelten Ladepunkte, die von Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen bereits vor dem 27. Juli 2021 entwickelt, verwaltet oder betrieben worden sind, bis zum 31. Dezember 2023 als aufgrund eines regionalen Marktversagens im Sinne von § 7c Absatz 2 Satz 1 EnWG genehmigt. Eine direkte Genehmigung der Bundesnetzagentur ist somit im ersten Schritt nur für Ladepunkte notwendig, die nach dem 27. Juli 2021 entwickelt, verwaltet oder betrieben worden sind. Insoweit sind Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen mit Ladepunkte im Sinne des § 118 Abs. 34 Satz 1 EnWG verpflichtet, für Abschlüsse der Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 den Tätigkeitsabschluss Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2 EnWG zu erstellen.
Daniel Deutsch
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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