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Elektronische Entgeltunterlagen: Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026
Baker Tilly auf der ACENTUM Global Mobility Konferenz 2026
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Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
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Feste Niederlassung: BFH befragt EuGH zu automatisierten Anlagen
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Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Geplantes Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness könnte größere Steuerreform bedeuten.
Mitte Juli 2023 ist ein – wohl innerhalb der Regierungskoalition noch bislang unabgestimmter - Referentenentwurf eines Wachstumschancengesetzes (aktueller Bearbeitungsstand 14.07.2023) bekannt geworden. Es bleibt abzuwarten, wie sich das weitere Gesetzgebungsverfahren entwickelt. Der Referentenentwurf - sollte er denn realisiert werden – hat den Umfang einer größeren Steuerreform und beinhaltet auch wesentliche Entlastungen, die wir an dieser Stelle in mehreren Teilen erläutern möchten.
Der erste Teil unserer Beitragsserie erläutert den Art. 1 des Referentenentwurfs des Wachstumschancengesetzs über die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung insbesondere von mehr Klimaschutz und soll einen ersten Überblick über die geplanten Maßnahmen geben.
Dabei beleuchten wir die folgenden Aspekte:
Download "Referentenentwurf Wachstumschancengesetz - Teil 1" ››
Zeitnah wird eine Fortsetzung folgen zu ertragsteuerlichen Maßnahmen im EStG, KStG, GewStG und UmwStG.
Dr. Klaus-Jörg Dehne
Head of Quality Legal & Tax
Rechtsanwalt
Lars Lesser
Partner
Steuerberater
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