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Baker Tilly auf der ACENTUM Global Mobility Konferenz 2026
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
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Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
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Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
Baker Tilly baut Corporate/M&A-Praxis mit Carlos Robles y Zepf weiter aus
BFH-Urteil zu Hotelumsätzen: Kein ermäßigter Steuersatz für Frühstück und Wellness
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
In vielen Branchen herrscht weiterhin Fachkräftemangel. Die Bundesregierung will diesem mit einem weiterentwickelten Fachkräfteeinwanderungsgesetz entgegenwirken. Hierdurch sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden, um die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zu erleichtern.
Die Einwanderung soll fortan auf ein Drei-Säulen-Modell gestützt werden: Fachkräftesäule, Erfahrungssäule und Potenzialsäule. Die wichtigste Säule soll die Fachkräftesäule bleiben. Die Änderungen treten schrittweise in Kraft.
Seit November 2023: Insbesondere Änderungen bei der Blauen Karte EU
Der attraktivste Aufenthaltstitel für zuwandernde Fachkräfte ist die Blaue Karte EU, da diese Jobwechsel, Familiennachzug und dauerhaften Aufenthalt erleichtert.
Ab März 2024: Erfahrungssäule wird gestärkt
Ab Juni 2024: Einführung Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche
Fazit
Mit den Neuregelungen werden neue Möglichkeiten der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte geschaffen und deren Beschäftigung in Deutschland erleichtert. Das bisher schon recht unübersichtliche Einwanderungsrecht erhält zusätzliche Facetten. Auch künftig müssen die Anforderungen und Möglichkeiten in jedem Einzelfall genau geprüft und im Rahmen der Beschäftigung beachtet werden. Auch wenn die Neuregelungen auf Bürokratieabbau zielen, ist weiterhin auf ausreichende Vorlaufzeiten für die Beantragung der Aufenthaltstitel und eine gründliche Vorbereitung der Anträge zu achten.
Stephanie Breitenbach
Senior Manager
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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