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Baker Tilly auf der ACENTUM Global Mobility Konferenz 2026
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Feste Niederlassung: BFH befragt EuGH zu automatisierten Anlagen
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
Baker Tilly baut Corporate/M&A-Praxis mit Carlos Robles y Zepf weiter aus
BFH-Urteil zu Hotelumsätzen: Kein ermäßigter Steuersatz für Frühstück und Wellness
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Das achte Sanktionspaket der EU gegen Russland wurde am 6. Oktober 2022 im EU-Amtsblatt L 259 I veröffentlicht. Die Verschärfung ist bereits seit dem 7. Oktober 2022 in Kraft und betrifft nun erstmals auch den Iran.
Die neuen Sanktionen betreffen insbesondere folgende Restriktionen:
Zudem hat die EU mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1985 vom 20. Oktober 2022 erstmals iranische Staatsangehörige in die personenbezogenen Sanktionen gegen Russland in der Verordnung 269/2014 aufgenommen. Dies erfolgte als Reaktion auf die militärische Unterstützung des Irans mittels Drohnen. Unternehmen, die weiterhin Russland-Geschäfte betreiben, sollten ihre Geschäftsvorfälle gegen die neuen Sanktionen prüfen und ggf. anpassen. Hierbei ist auch zu beachten, dass nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar die Verbote gelten, d. h. die Verbote dürfen auch nicht via andere Personen oder Länder umgangen werden.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
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