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Am 14. Juli 2021 hat das Bundesfinanzministerium neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise veröffentlicht, welche die Grundsätze für die Korrektur von Einkünften gemäß § 1 AStG regeln. Ziel ist es, eine international einheitliche Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu erreichen. Welche Aspekte der neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise sind dabei von besonderer Bedeutung für die Praxis?
Die neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise ersetzen die bisherigen Verwaltungsgrundsätze vom 23. Februar 1983 und auch die bisherigen Verwaltungsgrundsätze-Verfahren vom 12. April 2005. Die neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise gelten für alle offenen Fälle und sind folglich unmittelbar sowohl bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen als auch bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation zu beachten.
Besondere Bedeutung haben die nachfolgenden Aspekte:
Das vollständige BMF-Schreiben können Sie hier abrufen.
Carsten Hüning
Partner, Global Leader Transfer Pricing
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