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Feste Niederlassung: BFH befragt EuGH zu automatisierten Anlagen
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
BFH-Urteil zu Hotelumsätzen: Kein ermäßigter Steuersatz für Frühstück und Wellness
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
Baker Tilly baut Corporate/M&A-Praxis mit Carlos Robles y Zepf weiter aus
Baker Tilly erstreitet richtungsweisendes BFH-Urteil zu Verrechnungspreisen
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Am 14. Juli 2021 hat das Bundesfinanzministerium neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise veröffentlicht, welche die Grundsätze für die Korrektur von Einkünften gemäß § 1 AStG regeln. Ziel ist es, eine international einheitliche Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu erreichen. Welche Aspekte der neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise sind dabei von besonderer Bedeutung für die Praxis?
Die neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise ersetzen die bisherigen Verwaltungsgrundsätze vom 23. Februar 1983 und auch die bisherigen Verwaltungsgrundsätze-Verfahren vom 12. April 2005. Die neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise gelten für alle offenen Fälle und sind folglich unmittelbar sowohl bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen als auch bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation zu beachten.
Besondere Bedeutung haben die nachfolgenden Aspekte:
Das vollständige BMF-Schreiben können Sie hier abrufen.
Carsten Hüning
Partner, Global Leader Transfer Pricing
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