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Management-Buy-out: Nachfolge aus den eigenen Reihen
E-Rechnung: BMF konkretisiert Vorgaben und klärt Praxisfragen
Bundesverfassungsgericht prüft erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Volle Arbeitnehmerhaftung wegen D&O-Versicherung
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
In Deutschland gleicht die Nachfolgeplanung von Unternehmern einem Hindernislauf. In der aktuellen Ausgabe des Magazins Unternehmeredition beleuchten RA / StB Dr. Marcel Lemmer und RAin Rebecca Hahn u. a. die richtige Wahl des ehelichen Güterstands, die rückwirkende Gütertrennung in die Zugewinngemeinschaft, erbschaftssteuerfreie Zugewinne in Erbfällen und wie man Steuerfallen erfolgreich vermeidet.
Die Höhe der erbschaftssteuerlichen Freibeträge von Ehegatten und Kindern gehört zum steuerlichen Allgemeingut. Auch die Steuerbefreiung von Betriebsvermögen ist allseits bekannt. Dagegen führt die Möglichkeit, dem Ehegatten substanzielles Vermögen durch Gestaltung des Güterstands schenkung- bzw. erbschaftssteuerbefreit zuzuwenden, ein Schattendasein. Allerdings hat der Gesetzgeber der Steuerfreiheit im Falle des Erwerbs von Vermögen bei Tod des Unternehmers zum Ende vergangenen Jahres empfindliche Schranken verpasst.
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Rebecca Hahn
Senior Manager
Rechtsanwältin
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