Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Referentenentwürfe zum Sondervermögen: Worauf es nach diesem starken Signal ankommt
Inhouse oder Outsourcing? Strategische Entscheidungen im Accounting
Gesellschafterkonflikte vermeiden: Struktur statt Unklarheit
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
Wie weit dürfen die Rechte eines Strafrechtsschutzversicherers reichen?
„Best Lawyers“: 22 Baker Tilly-Experten ausgezeichnet
Herausforderungen & Lösungen beim Verkauf familiengeführter Unternehmen
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Datenschutz: BAG verschärft Pflichten beim Einsatz von HR-Software
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Transparenzgebot bei Strom- und Gaskonzessionsauswahlverfahren
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Gestern wurden die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses des Bundestags zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes veröffentlicht, mit denen die grunderwerbsteuerliche Behandlung von Share Deals neu geregelt werden soll. Welche sind die wesentlichen Neuerungen vor dem Hintergrund bisher bekannter Aussagen?
In Ergänzung zu den bisherigen bekannten Aussagen, über die wir zuletzt berichteten,
finden sich folgende Punkte in den Beschlussempfehlungen die weitere Klarheit zu folgenden (bisher diskutierten) Punkten bringt:
Der für den Markt wohl relevanteste Punkt ist die Aussage, dass bei der Anwendung des neuen § 1 Absatz 2b Übergänge von Anteilen an Gesellschaft, die vor dem 1. Juli 2021 erfolgen, unberücksichtigt bleiben.
Es bleibt abzuwarten, ob dieser Beschlussempfehlung auch gefolgt werden wird.
Andreas Griesbach
Partner, Head of Real Estate
Rechtsanwalt, Steuerberater
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen