Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Familiengesellschaften im Wandel: Strukturen zukunftsfähig gestalten
Mindesturlaub und gerichtliche Vergleiche: Was Arbeitgeber beachten müssen
W&I: Due Diligence Reports versicherungsfreundlich gestalten
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
Referentenentwürfe zum Sondervermögen: Worauf es nach diesem starken Signal ankommt
Inhouse oder Outsourcing? Strategische Entscheidungen im Accounting
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Datenschutz: BAG verschärft Pflichten beim Einsatz von HR-Software
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Transparenzgebot bei Strom- und Gaskonzessionsauswahlverfahren
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Um die sich wieder enorm zuspitzende Corona-Situation in den Griff zu bekommen, gelten seit heute bis zum 19. März 2022 u. a. mit der 3G-Regel verschärfte Regelungen am Arbeitsplatz.
Auch die Homeoffice-Pflicht ist seit heute zurück. Mit diesem Newsletter geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten (Neu-)Regelungen: von Antigen-Schnell- oder Selbsttests am Arbeitsplatz, über die Notwendigkeit, vorhandene Konzepte anzupassen bis hin zu Maskenpflicht, der Einschränkung von betriebsbedingten Personenkontakten und Beiträgen des Arbeitgebers zur Erhöhung der Impfbereitschaft.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird bis einschließlich 19. März 2022 verlängert. Daher gilt (weiterhin):
Hinzu kommen neue Regelungen in § 28 b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die ebenfalls bis einschließlich 19. März 2022 gelten:
Durch die verschärften Regeln treten in der Praxis viele arbeitsrechtliche Probleme und Fragestellungen für Arbeitgeber auf. Wie gehe ich mit Arbeitnehmern um, die sich weigern, ihren Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen? Was darf oder muss der Arbeitgeber konkret dokumentieren und wie lange? Welche Datenschutzvorgaben müssen beachtet werden? Welche Tests muss ein Nichtgeimpfter machen? Ist das Testen Arbeitszeit? Wer hat die Kosten für die Tests zu tragen?
Alle Beiträge anzeigen