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Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Fondsrisikobegrenzungsgesetz: Regierungsentwurf liegt vor
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
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Kennziffer 500: Das neue Signal für mehr Transparenz ab 2026?
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Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Michelle Reddiar, LL.M.
Senior Manager
Rechtsanwältin
Nachdem zuletzt beträchtliche Rechtsunsicherheit hinsichtlich sogenannter Kundenanlagen bestand, schafft der Gesetzgeber nun kurzfristig Abhilfe. Betreiber müssen ihre Anlagen und Geschäftsmodelle jedoch bis 2029 anpassen.
Viele Stromversorgungsmodelle dürften nach einer BGH-Entscheidung ihre „Kundenanlagen-Privilegien“ verlieren. Als „Verteilernetze“ können Sie künftig nicht mehr von regulatorischen Vorgaben und Netzentgelten befreit werden.
Der EuGH kippt das Kundenanlagen-Privileg – mit weitreichenden Folgen für Energieversorger und Unternehmen. Unser Beitrag erklärt die zentralen Änderungen, ihre Auswirkungen und wie Sie sich rechtssicher aufstellen können.
Im November hat die Bundesregierung das KRITIS-DachG beschlossen. Nach dessen Inkrafttreten kommen neue Regelungen auf Betreiber kritischer Infrastrukturen zu. Sie müssen sich bei BBK und BSI registrieren sowie …