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Due Diligence als Verhandlungstreiber im Mittelstand
BAG-Entscheidung zur Massenentlassungsanzeige: Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigungen
Shared Service Center oder Outsourcing – Was ist die richtige Wahl?
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
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In the News: Digital Law 2026 - KI in der Rechtsberatung
BGH stärkt PE-Modelle bei Managementbeteiligungen
Öffentliche Hand: Neubewertungen bei Vorsteuer & Organschaft durch BMF
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
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Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
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DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
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Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Michelle Reddiar, LL.M.
Senior Manager
Rechtsanwältin
Nachdem zuletzt beträchtliche Rechtsunsicherheit hinsichtlich sogenannter Kundenanlagen bestand, schafft der Gesetzgeber nun kurzfristig Abhilfe. Betreiber müssen ihre Anlagen und Geschäftsmodelle jedoch bis 2029 anpassen.
Viele Stromversorgungsmodelle dürften nach einer BGH-Entscheidung ihre „Kundenanlagen-Privilegien“ verlieren. Als „Verteilernetze“ können Sie künftig nicht mehr von regulatorischen Vorgaben und Netzentgelten befreit werden.
Der EuGH kippt das Kundenanlagen-Privileg – mit weitreichenden Folgen für Energieversorger und Unternehmen. Unser Beitrag erklärt die zentralen Änderungen, ihre Auswirkungen und wie Sie sich rechtssicher aufstellen können.
Im November hat die Bundesregierung das KRITIS-DachG beschlossen. Nach dessen Inkrafttreten kommen neue Regelungen auf Betreiber kritischer Infrastrukturen zu. Sie müssen sich bei BBK und BSI registrieren sowie …