Nachweisgesetz: Welche Pflichten Arbeitgeber ab dem 1. August 2022 umsetzen müssen?

  • Donnerstag, 21. Juli 2022

Online-Seminar: Donnerstag, 21. Juli 2022, von 12:00 bis ca. 12:30 Uhr

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Online-Seminar zu dem Thema Nachweisgesetz.

Im Nachgang zu unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen gerne die Präsentation in komprimierter Form zur Verfügung.

Es wird ernst. Am 23.06.2022 wurden aufgrund der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie 2019/1152 Neuerungen zum Nachweisgesetz beschlossen und damit allen Arbeitgebern umfangreiche zusätzliche Pflichten aufgebürdet.

Der deutsche Gesetzgeber geht dabei über die Anforderungen der EU-Richtlinie sogar noch hinaus und verlangt weiterhin die Schriftform. Eine digitale Umsetzung der Vorgaben ist somit nicht möglich.

Die Neuerungen treten ab dem 01.08.2022 in Kraft und gelten auch für Altverträge. Da dieses Thema weitreichende Auswirkungen hat, sind wir im Rahmen unseres Online-Seminars gemeinsam mit Ihnen dem bestehenden Anpassungsbedarf nachgegangen und haben Ihnen die wichtigsten Praxistipps dargestellt.

 Gabriele  Heise

Gabriele Heise
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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