Außenwirtschaft: Neuerungen der EU im Bereich Exportkontrolle

  • 27.12.2023
  • Lesezeit 2 Minuten

Die EU hat neben dem 12. Sanktionspaket gegen Russland auch die Delegierten Verordnung (EU) 2023/2616 zur Änderung des Anhangs I der EU-Dual-Use Verordnung verabschiedet.

12. Sanktionspaket: Überblick Handelsmaßnahmen

Mit dem 12. Sanktionspaket werden diverse Handelsmaßnahmen verschärft oder neu eingeführt:

  • Einfuhrverbote für russische Diamanten.
  • Einfuhrverbote für bestimmte Metallwaren aus Russland, insbesondere Rohstoffe für die Stahlerzeugung, verarbeitete Aluminiumerzeugnisse und andere Metallwaren.
  • Neues Einfuhrverbot für Flüssiggas (LPG).
  • Ausfuhrverbote für weitere Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittene Technologie- und Industriegüter, u.a. Chemikalien, Thermostate, Gleichstrommotoren und Servomotoren für unbemannte Luftfahrzeuge, Werkzeugmaschinen und Maschinenteile, Batterien sowie Industriegüter aus dem Bausektor.
  • Verbot der Bereitstellung von Unternehmens- und Designsoftware.
  • Im Energiesegment soll die Überwachung und Durchsetzung der Ölpreisobergrenze durch weitere Maßnahmen wie die Überwachung des Verkaufs von Tankschiffen an Drittländer verbessert werden.

Daneben enthält das 12. Sanktionspaket eine Erweiterung der personenbezogenen Sanktionsliste um über 140 natürliche juristische Personen sowie weitere Verschärfungen bezüglich der Pflichten im Zusammenhang mit dem Einfrieren von Vermögenswerten. Abgerundet wird das 12. Sanktionspaket durch neue und strengere Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken.

 

EU-Dual-Use Verordnung

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2616 wurde der Anhang I zur EU-Dual-Use Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2021/821) angepasst. Der Anhang I stellt eine Auflistung der Güter dar, welche einer Ausfuhrgenehmigungspflicht nach dem EU-Recht unterliegen. Größtenteils betrifft dies lediglich redaktionelle Anpassungen, einzelne Aktualisierungen betreffen jedoch auch die materiellen Bedingungen der Gütereinstufung. Die Delegierten Verordnung kann hier eingesehen werden.

Die Änderung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung ist am 16. Dezember 2023 in Kraft getreten. Unternehmen sollten die bisherige Güterklassifizierung im Unternehmen anhand der geänderten Güterlisten überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Weitere Informationen zum 12. Sanktionspaket sowie zu den Änderungen des Anhangs I zur EU-Dual-Use Verordnung im Onlineseminar:

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Mittwoch, 24. Januar 2024, 10:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr

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Autoren dieses Artikels

Sebastian Billig

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Rechtsanwalt

Sven Pohl

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Mareike Höcker

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