Aktiver Veredelungsverkehr - Auf die richtigen Daten kommt es an

  • 21.03.2023
  • Lesezeit 1 Minute

Die Entscheidung des britischen Tribunals TC08653 vom 30. November 2022 verdeutlicht die Risiken, die mit der Durchführung des Zollverfahrens aktive Veredelung verbunden sind.

Ein Unternehmen, welches die Bewilligung für den aktiven Veredelungsverkehr (AV) besitzt, muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die sich aus der Bewilligung ergeben. Eine davon betrifft die Abrechnung der AV gegenüber der Zollverwaltung (in UK: Bill of Discharge, BoD), in welcher die im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs eingeführten Waren und die Art ihrer Verwendung ("Erledigung") bestätigt werden muss. 

In seiner Entscheidung bestätigte das Gericht, dass die englische Zollbehörde (HMRC) zu Recht eine Zollschuld für alle Einfuhren, welche auf einer Bill of Discharge (BoD) enthalten waren, angenommen hat, wenn Ungenauigkeiten in der BoD festgestellt wurden. HMRC setzte daraufhin Abgaben in Höhe von 2.409.009,91 Pfund Zöllen und 6.480.265,52 Pfund MwSt. aufgrund eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Vorlage genauer Abrechnungen zwischen März und Dezember 2014 fest.

Den vollständigen englischsprachigen Beitrag von MHA aus unserem Baker Tilly Netzwerk finden Sie hier.

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Autor dieses Artikels

Sven Pohl

Director

Rechtsanwalt

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