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Die KfW hat die Obergrenzen für „Corona-Förderdarlehen“ entsprechend der Änderung „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ vom 28.01.2021 angepasst und die Fristen für die Beantragung verlängert! Welche Änderungen erwarten Unternehmen nun bei der Beantragung von KfW-Krediten?
Unternehmen, die noch neue Anträge unter den KfW-Sonderprogrammen 2020 stellen wollen, bekommen mehr Zeit und können auch höhere Kreditbeträge beantragen. Wie das Finanzministerium gestern mitgeteilt hat, werden die Antragsfristen bis zum 31.12.2021 verlängert und die Kreditobergrenzen erhöht.
„Auch das Jahr 2021 wird ein Corona-Jahr mit großen Belastungen für die deutsche Wirtschaft. Vor allem die kleinen und mittelgroßen Unternehmen sind von den Folgen der Pandemie betroffen und brauchen einen langen Atem, um die Krise zu überstehen. Mit der Verlängerung des Programms und der Erhöhung der Höchstbeträge verschaffen wir ihnen zusätzlich Luft.“ Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Günther Bräunig
Die Bundesregierung verlängert die KfW KfW-Sonderprogramme sowie den KfW-Schnellkredit bis zum 31. Dezember 2021 (Befristung bislang bis zum 30. Juni 2021)
Hinweis: In unserer letzten Veröffentlichung (vom 20.01.2021) haben wir auf die mit der Beantragung einhergehenden Fristen der KfW für eine rechtzeitige Bearbeitung und Beschlussfassung hingewiesen. Wir gehen davon aus, dass auch mit der erneuten Verlängerung der Antragsfrist ein entsprechender Vorlauf zu beachten ist. Sobald hierzu detaillierte Informationen vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren.
Update vom 31.03.2021:
Die KfW hat neben der Verlängerung der KfW-Sonderprogramme nunmehr auch die entsprechenden Einreichungsfristen angepasst. Dabei unterscheiden sich die Fristen aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungstiefe durch die KfW in Abhängigkeit von den einzelnen Programmen; diese stellen sich aktuell wie folgt dar:
Ergänzend hat die KfW die Annahme „im Laufe des Jahres 2021“ auf die nun geltende Formulierung „bis Ende des Jahres 2021 und spätestens im Jahr 2022“ einer sich wieder normalisierenden wirtschaftlichen Gesamtsituation angepasst.
Die maximalen Kreditbeträge für Kleinbeihilfen werden für Unternehmen angehoben
Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
Die Maßnahmen werden zum 01. April 2021 durch die KfW umgesetzt
Die exakte Ausgestaltung gemäß den KfW-Merkblättern bleibt noch abzuwarten.
Bei etwaigen Fragen zur dieser Thematik stehen Ihnen unsere Experten Markus Paffenholz und Heinrich Thiele gerne zur Verfügung.
Heinrich Thiele
Of Counsel
Rechtsanwalt, Steuerberater
Markus Paffenholz
Partner, Head of Debt Advisory
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