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Mit den Maßnahmen vom 12. Oktober 2026 hat die EU ihre Sanktionslisten gegen Russland umfassend erweitert.
Am 12. Oktober 2026 hat der Rat der Europäischen Union die bisher umfangreichste Erweiterung der personenbezogenen Sanktionen seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen. Insgesamt wurden 826 Unternehmen und 743 natürliche Personen neu gelistet, die dem russischen militärisch-industriellen Komplex zugerechnet werden. Damit steigt die Zahl der Listungen, die unter das Russlandembargo fallen, auf fast 4.600.
Im Fokus der Sanktionsmaßnahmen stehen insbesondere Zulieferer von Schlüsselkomponenten für Raketen, Drohnen und Flugzeuge. Dazu zählen Elektronik und Halbleiter, Kommunikationstechnik wie Radare und Antennen, Luftfahrt-, Satelliten- und Raketensysteme, Sprengstoffe und Munition sowie Optik und Navigation. Die Vermögenswerte der Gelisteten werden eingefroren. Für Dritte entsteht ein Bereitstellungsverbot für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen an die gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen.
Die neuen Listungen betreffen nicht nur Unternehmen, die unmittelbar mit russischen Geschäftspartnern zusammenarbeiten. Alle Unternehmen, besonders jedoch solche mit internationalen Lieferketten und mehrstufigen Geschäftsbeziehungen, sollten prüfen, ob bestehende Geschäftspartner, wirtschaftlich Berechtigte oder weitere an einer Transaktion beteiligte Personen von den Maßnahmen betroffen sind.
Dabei reicht eine Prüfung des Namens des unmittelbaren Vertragspartners allein nicht immer aus. Eigentums- und Kontrollverhältnisse müssen ebenso berücksichtigt werden.
Die aktuellen Maßnahmen verdeutlichen, dass Sanktionslistenprüfungen nicht auf die Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen beschränkt bleiben sollten. Auch bestehende Geschäftspartner und bereits etablierte Lieferketten müssen bei relevanten Änderungen erneut überprüft werden.
Unternehmen sollten ihre Sanktionslistenscreening aktualisieren und neben vollständigen Listenprüfungen auch sogenannte Deltaprüfungen durchführen. Dabei werden neu hinzugekommene oder geänderte Listeneinträge mit den vorhandenen Geschäftspartnerdaten abgeglichen. Bei Auffälligkeiten ist eine vertiefte Prüfung der Listung eines Geschäftspartners unerlässlich. Die Prüfungsschritte und -ergebnisse sollten sorgfältig dokumentiert werden.
Die Erweiterung der EU-Sanktionslistemacht erneut deutlich, wie wichtig regelmäßige Sanktionslistenprüfungen sind. Unternehmen sollten für ein wirksames Compliance-Management die Änderungen im Sanktionsbereich weiterhin monitoren und umsetzen.
Neben den aktuellen Erweiterungen der Sanktionslisten sind auch weitere Maßnahmen der EU gegen Russland für Unternehmen relevant. Einen wichtigen Bestandteil bildet die Verordnung (EU) 833/2014.
Baker Tilly unterstützt Unternehmen dabei, ihre Sanktionslistenprüfungen und Compliance-Prozesse zu überprüfen, relevante Risiken zu identifizieren und bestehende Prüfverfahren an neue Entwicklungen anzupassen. Sprechen Sie unsere Experten dazu gerne an.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
Mareike Höcker
Manager
Rechtsanwältin
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