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Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Die Reform des Unionszollkodex ist beschlossen: neue EU-Zollbehörde, zentraler Data Hub, mehr Verantwortung für Einführer. Was sich ändert, welche Fristen gelten und wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten.
Am 19. September 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/2108 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit ist die größte Überarbeitung des europäischen Zollrechts seit Einführung des Unionszollkodex (UZK) beschlossen. Wir zeigen, was sich durch die EU-Zollreform ändert, welche Fristen gelten und wie sich Unternehmen vorbereiten sollten.
Die Verordnung ersetzt den bisherigen UZK (VO (EU) Nr. 952/2013). Erstmals soll eine zentrale EU-Zollbehörde geschaffen werden. Die Zollaufsicht wird damit neu ausgerichtet: Statt national einzelne Zollanmeldungen zu prüfen, arbeitet der Zoll künftig EU-weit daten- und risikobasiert. Das Grundgerüst steht.
Die Einzelheiten regelt die Kommission noch in delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten. Für Unternehmen mit Import- oder Exportgeschäft bringt die Reform neue Pflichten, aber auch neue Chancen.
Zeitpunkt
Was gilt
20. September 2026
Die Verordnung tritt in Kraft. Bereits ab diesem Tag gelten einzelne Vorschriften: die Rechtsgrundlagen der EUCA, neue Begriffsbestimmungen zum Fernverkauf, Teile der Bearbeitungsgebühr sowie die Ermächtigungen für delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte.
21. September 2027
Die Verordnung gilt im Wesentlichen. Gleichzeitig wird der bisherige UZK aufgehoben.
Voraussichtlich November 2026
Einführung einer Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Sendungen mit Warenwert bis 150 Euro (die konkrete EU-Verordnung liegt noch nicht vor)
1. Juli 2028
Die Regeln zum Fernverkauf und zur EUCA gelten. Für Einführer im Fernverkauf und IOSS-Nutzer wird die Nutzung des Data Hub Pflicht.
1. März 2034
Der Data Hub ist für alle übrigen Wirtschaftsbeteiligten verpflichtend. Die dezentralen IT-Systeme der nationalen Zollbehörden werden abgelöst.
Bestehende delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zum alten UZK gelten so lange fort, bis die Kommission sie ersetzt.
Die Reform betrifft Zollrecht, Steuern, IT und Verträge gleichermaßen. Bei Baker Tilly arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater mit Expertise im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht interdisziplinär zusammen.
Wir analysieren, welche Auswirkungen die Reform auf Ihr Unternehmen hat, und passen Ihre Prozesse und Verträge an. Wir begleiten Sie bei AEO- und Trust-&-Check-Bewilligungen und vertreten Sie gegenüber den Zollbehörden.
Sprechen Sie uns an. Gemeinsam bereiten wir Ihr Unternehmen rechtzeitig auf den reformierten Unionszollkodex vor.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
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