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Zentraler Bestandteil der CSRD ist die externe Prüfungspflicht von Nachhaltigkeitsinformationen. Mit dem neuen Prüfungsstandard ISSA 5000 schafft das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) nun ein verbindliches Rahmenwerk, das speziell auf die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zugeschnitten ist.
Der bisher genutzte Standard ISAE 3000 (Revised) war für freiwillige Prüfungen von nichtfinanziellen Informationen konzipiert, jedoch nicht spezifisch für Nachhaltigkeitsberichte. ISSA 5000 schließt genau diese Lücke. Der Standard bietet erstmalig ein einheitliches, prinzipienorientiertes Prüfungssystem, das sowohl Prüfungen mit begrenzter als auch hinreichender Sicherheit klar strukturiert.
Im Mittelpunkt des ISSA 5000 steht die Prüfung der sogenannten doppelten Wesentlichkeit. Diese betrachtet sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit – ein entscheidendes Kriterium für die Aussagekraft von Nachhaltigkeitsberichten.
Der ISSA 5000 enthält derzeit jedoch keine detaillierten Vorgaben hinsichtlich der spezifischen Anforderungen von CSRD, ESRS und der EU-Taxonomie-Verordnung. Um dem Risiko von Fehlbewertungen oder Greenwashing entgegenzuwirken, sind daher weitere EU-spezifische Anwendungshinweise und ergänzende Leitlinien zu erwarten.
Darüber hinaus könnte perspektivisch auch eine verstärkte Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern und spezialisierten Umweltgutachtern möglich sein, um die spezifischen Erfordernisse bei der Bewertung komplexer Umweltinformationen sicherzustellen.
Der ISSA 5000 bietet großes Potenzial, die Qualität und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen weiter zu verbessern. Voraussetzung dafür sind jedoch ergänzende Konkretisierungen sowie ein intensiver Austausch zwischen Prüfern, Unternehmen und Regulierungsinstanzen. Unternehmen sollten die neuen Anforderungen frühzeitig beachten und gezielt Kompetenzen aufbauen, um die Informationen in ihren Nachhaltigkeitsberichten transparent und nachprüfbar zu dokumentieren.
Der vollständige Beitrag ist in der aktuellen Ausgabe von DER BETRIEB, Heft 17 erschienen.
Nils Borcherding
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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