ESRS 2.0 und Voluntary Standard: Weniger Berichtspflichten, aber weiterhin Handlungsbedarf

ESRS 2.0 und Voluntary Standard: Weniger Berichtspflichten, aber weiterhin Handlungsbedarf
  • 04.08.2026
  • Lesezeit 3 Minuten

Die EU-Kommission hat Anfang Juli 2026 mit dem Beschluss der ESRS 2.0 und dem neuen Voluntary Standard die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich reduziert. Dennoch besteht Handlungsbedarf für Unternehmen. Denn die Erwartungen von Kunden, Banken, Investoren und Geschäftspartnern an belastbare ESG-Daten bleiben.

ESRS 2.0: Diese Änderungen gelten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung  

Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS 2.0) sowie den neuen Voluntary Standard (VS, vormals VSME) verabschiedet. Damit hat die EU-Kommission einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vollzogen. Die Überarbeitung ist Teil des Omnibus-Pakets und verfolgt das Ziel, Unternehmen zu entlasten, ohne die Transparenzanforderungen vollständig aufzugeben. 

Zu den wesentlichen Änderungen gehören: 

  • Reduzierung der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent,  
  • Stärkere Fokussierung auf wesentliche Informationen,  
  • Vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse,  
  • Bessere Anschlussfähigkeit an internationale Standards sowie  
  • Höherer Anteil quantitativer und weniger narrativer Angaben.  

Für viele Unternehmen werden die regulatorischen Anforderungen dadurch praktikabler.  

Voluntary Standard: Der neue ESG-Standard für den Mittelstand 

Besonders relevant ist der neue Voluntary Standard für Unternehmen, die künftig nicht unmittelbar unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. 

Der VS entwickelt sich zunehmend zum gemeinsamen Standard für ESG-Informationen in Lieferketten, Finanzierungsprozessen und Ausschreibungen. Der gesetzliche "Value Chain Cap" begrenzt die Informationsanforderungen großer Unternehmen gegenüber ihren Lieferanten auf die Inhalte des Voluntary Standards. 

Damit entsteht ein europaweit einheitlicher Rahmen, an dem sich insbesondere mittelständische Unternehmen orientieren können. 

Warum ESG-Daten und Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Wettbewerbsvorteil werden 

Unternehmen, die ab 2027 berichten, sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Daten- und Prozesslandschaft aufzubauen. Nicht die Berichtserstellung ist der größte Aufwand, sondern der Aufbau funktionierender Prozesse und eines belastbaren ESG-Datenmanagements. Unternehmen, die frühzeitig belastbare ESG-Daten aufbauen, schaffen nicht nur die Grundlage für die Erfüllung regulatorischer Anforderungen. Sie stärken zugleich ihre Positionierung im Markt gegenüber Kunden, Banken, Investoren und Geschäftspartnern. Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich damit zunehmend vom Compliance-Thema zum Bestandteil professioneller Unternehmenssteuerung. 

Fazit: Was Unternehmen jetzt bei ESRS 2.0 und Voluntary Standard beachten sollten 

ESRS 2.0 und der Voluntary Standard reduzieren den Umfang der Berichterstattung deutlich. Gleichzeitig steigen die Anforderungen des Marktes an valide ESG-Daten kontinuierlich. Unternehmen sollten die gewonnene Zeit deshalb nutzen, um Wesentlichkeitsanalyse, Datenmanagement, Verantwortlichkeiten und interne Prozesse frühzeitig aufzubauen.  

Für fachliche Fragestellungen und Unterstützung bei der Vorbereitung auf die kommende Berichterstattung steht Ihnen Katharina Engels gern zur Verfügung.