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Neues Beschaffungsrecht: Verteidigungssektor im Wandel
Pillar 2 im Praxisbeispiel: Erklärungspflichten bei abweichendem Wirtschaftsjahr
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EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
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BAG-Urteil: Das Aus des Einwurf-Einschreibens?
Restrukturierungen und arbeitsrechtliche Entwicklungen im internationalen Vergleich
BMF-Entwurf: Neuer Rahmen für Betriebsstätten im In- & Ausland
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
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Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Unternehmen, die vernetzte Produkte und digitale Dienste anbieten, müssen ihre internen Prozesse, Verträge und technischen Systeme anpassen. Die wichtigsten Pflichten und Handlungsempfehlungen zum EU Data Act.
Der EU Data Act gilt seit dem 12. September 2025 und schafft klare Regeln für den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten und digitalen Diensten. Nutzer erhalten einen unmittelbaren, kostenlosen und strukturierten Zugang zu den erzeugten Daten – auf Wunsch auch für Dritte. Unternehmen müssen dafür technische Schnittstellen bereitstellen und ab September 2026 „Access by Design“ gewährleisten.
Hersteller und Anbieter vernetzter Dienste sind verpflichtet, Nutzer bereits vorvertraglich umfassend über Art, Umfang und Nutzungsmöglichkeiten der generierten Daten zu informieren. Gleichzeitig müssen Geschäftsgeheimnisse und DSGVO-Vorgaben geschützt werden.
Für Cloud-Provider gelten zusätzliche Anforderungen: Hindernisse beim Anbieterwechsel sind abzubauen, Interoperabilität ist sicherzustellen, und Wechselentgelte dürfen nur noch bis Januar 2027 in eingeschränkter Form erhoben werden.
Die Kernpflichten und Handlungsempfehlungen für Unternehmen im Überblick.
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
Partner
Rechtsanwalt
Philip Koch
Manager
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