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Volle Arbeitnehmerhaftung wegen D&O-Versicherung
Sanitätshäuser: Steuerliche und bilanzielle Fallstricke, was der 3 %-Abschlag ab 2027 ändert
Europäische Gesellschaft (SE): Wann die Rechtsform für Mittelstand und Familienunternehmen sinnvoll ist
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
BFH-Urteil zum Abzugsverbot für Sonderbetriebsausgaben
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Unternehmen, die vernetzte Produkte und digitale Dienste anbieten, müssen ihre internen Prozesse, Verträge und technischen Systeme anpassen. Die wichtigsten Pflichten und Handlungsempfehlungen zum EU Data Act.
Der EU Data Act gilt seit dem 12. September 2025 und schafft klare Regeln für den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten und digitalen Diensten. Nutzer erhalten einen unmittelbaren, kostenlosen und strukturierten Zugang zu den erzeugten Daten – auf Wunsch auch für Dritte. Unternehmen müssen dafür technische Schnittstellen bereitstellen und ab September 2026 „Access by Design“ gewährleisten.
Hersteller und Anbieter vernetzter Dienste sind verpflichtet, Nutzer bereits vorvertraglich umfassend über Art, Umfang und Nutzungsmöglichkeiten der generierten Daten zu informieren. Gleichzeitig müssen Geschäftsgeheimnisse und DSGVO-Vorgaben geschützt werden.
Für Cloud-Provider gelten zusätzliche Anforderungen: Hindernisse beim Anbieterwechsel sind abzubauen, Interoperabilität ist sicherzustellen, und Wechselentgelte dürfen nur noch bis Januar 2027 in eingeschränkter Form erhoben werden.
Die Kernpflichten und Handlungsempfehlungen für Unternehmen im Überblick.
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
Partner
Rechtsanwalt
Philip Koch
Manager
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