Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
21. Sanktionspaket der EU gegen Russland: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Locked Box: Steuerfolgen beim Verkauf von KG-Anteilen
Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Baker Tilly-Studie: Mittelstand warnt vor Führungslücke durch KI
Rückkehr des Einwurf-Einschreibens? DHL ändert Zustellverfahren
Baker Tilly stärkt Mittelstandsberatung mit Markus Krinninger
BFH kippt fiktive Zinsen bei Kaufpreisstundungen
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Um der international steigenden Nachfrage nach Informationen über die Nachhaltigkeit von Unternehmen gerecht zu werden, hat das International Sustainability Standards Board (ISSB) Mitte 2023 die ersten beiden Standards IFRS S1 und IFRS S2 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.
Der Vorstoß des ISSB erfolgt losgelöst von europäischen Bestrebungen zur Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Mit den die CSRD konkretisierenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) hat die EU bereits ein umfängliches Regelwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Von der Regulatorik betroffene Unternehmen könnten künftig mehrere Rahmenwerke gleichzeitig zu berücksichtigen haben.
Konkurrierende Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Veröffentlichung der IFRS S1 und S2 erfolgte ganz im Sinne des Auftrags des ISSB, eine globale Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Beide Standards sind grundsätzlich für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden. Im IFRS S1 werden allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen festgelegt. Im IFRS S2 werden hingegen konkrete Angaben zur Offenlegung von Informationen für die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von klimabezogenen Risiken und Chancen definiert. Eine verbindliche Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) innerhalb der Europäischen Union unterliegt grundsätzlich der Zustimmung mittels des sogenannten Endorsement-Verfahrens, mit dem auch die IFRS SDS erst verbindlichen Charakter in der EU erlangen würden.
Vor dem Hintergrund der CSRD, die innerhalb der Europäischen Union zusammen mit den ESRS die Veröffentlichung von Informationen zur unternehmerischen Nachhaltigkeit regelt, ist ein Endorsement der IFRS SDS vorerst nicht zu erwarten.
Herausforderungen für international agierende Unternehmen
Sowohl für international tätige Unternehmen als auch für Investoren besteht gleichermaßen ein Interesse an möglichst einheitlichen Anforderungen für die Berichterstattung: für Investoren, um die Vergleichbarkeit von Informationen zu gewährleisten, für Unternehmen, um eine Mehrfachbelastung aus der Anwendung zweier Regelwerke zu vermeiden.
Abgesehen davon, dass die ESRS bereits heute weitaus umfassender sind, bestehen zwischen den IFRS SDS und den ESRS sowohl systematische als auch inhaltliche Unterschiede. Durch die von den beteiligten Standardsettern ISSB und EFRAG betonten Bemühungen um eine Kohärenz einer transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung sind jedoch die Weichen für eine Angleichung gestellt.
Der vollständige Artikel ist erschienen in:
IRZ, Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung, Heft 12/2023
Katharina Engels
Director
Wirtschaftsprüferin, Sustainability Auditor IDW
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen