Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Verdachtskündigung im Urlaub: Muss der Arbeitgeber Kontakt aufnehmen?
Baker Tilly begleitet Verkauf von Sport Signage an LIVE·TEAM
Neues Beschaffungsrecht: Verteidigungssektor im Wandel
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
BAG-Urteil: Das Aus des Einwurf-Einschreibens?
Pillar 2 im Praxisbeispiel: Erklärungspflichten bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Baker Tilly berät Maxburg beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Scora Liquidity
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Teil I in DStR Deutsches Steuerrecht, 2022, Heft 48
Christian Wegener und Dr. Christiane Krüger geben in der aktuellen DStR-Ausgabe einen Gesamtüberblick zur Treuhand-KG im Steuerrecht.
Ist eine ertragsteuerliche Organschaft zwecks steuerlicher Optimierung von Konzernstrukturen nicht möglich, weil die Muttergesellschaft z. B. nicht als potenzielle Organträgerin in Frage kommt oder das Eingehen von Organschaftsbeziehungen aus sonstigen Gründen nicht gewünscht ist, kann sich die Implementierung eines Treuhandmodells als geeignete Alternative darstellen. Für die Begründung eines Treuhandmodells können aber auch viele andere nichtsteuerliche Gründe sprechen, wie z. B. eine fehlende Umwandlungsfähigkeit eines Gesellschafters oder das Erfordernis des Erhalts der zivilrechtlichen Rechtspersönlichkeit der betroffenen Konzerngesellschaft. Der vorliegende Beitrag soll dazu dienen, den kompletten Lebenszyklus einer Treuhand-KG von ihrer Gründung bis zu ihrer Beendigung unter Einbeziehung etwaiger im Rahmen der laufenden Besteuerung zu beachtender Besonderheiten darzustellen. Gegenstand des ersten Teils des Aufsatzes ist die Darstellung der Begründung des Treuhandmodells und des Verhältnisses zu anderen Steuerarten.
Der Beitrag ist erschienen in DStR Deutsches Steuerrecht, 2022, Heft 48 (€) und wird im nächsten Heft (DStR 2022, 2532) fortgesetzt.
Dr. Christiane Krüger, LL.M.
Partner
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen