Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
BFH stärkt Nutzung des Bodenrichtwerts für Agrarflächen
European Defence Fund – mehr als ein Förderinstrument
Automatisierung macht Accounting zur Steuerungsbasis
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Neue Hinweispflicht für Arbeitgeber bei Einstellung aus Drittstaaten
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Warum Strukturentscheidungen über Erfolg entscheiden
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Das Bundeskabinett hat am 15. November 2023 die vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Bereits mit diesem Beschluss wurde die Anhebung der Mini- und Midijobgrenze für das Jahr 2025 vereinbart.
Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde (wir berichteten). Die Obergrenze für geringfügig Beschäftigte (der sogenannte Minijob) steigt von 538,00 € auf 556,00 €. Der Midijob-Bereich liegt künftig zwischen 556,01 € und 2.000 €.
Durch die Anhebung des Mindestlohns darf ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer durchschnittlich bis zu 556,00 € verdienen. Dabei orientiert sich die dynamische Geringfügigkeitsgrenze weiterhin an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden.
Unvorhersehbare, gelegentliche Überschreitungen der Entgeltgrenze bei Minijobs sind weiterhin erlaubt. Der Mehrverdienst darf in 2025 das doppelte der Geringfügigkeitsgrenze von 1.112,00 € in einem Kalendermonat nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist ein maximaler Verdienst von 7.784,00 € (14 x 556,00 €) über einen Zeitraum von 12 Monaten möglich.
Ab dem 1. Januar 2025 sind Arbeitnehmer mit einem Einkommen zwischen 538,00 € und 556,00 € von der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Diese Änderung betrifft Beschäftigte, die bisher versicherungspflichtig waren.
In der Rentenversicherung bleibt die Versicherungspflicht bestehen. Arbeitnehmer können jedoch auf Antrag eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.
Arbeitgeber sollten spätestens mit der Gehaltsabrechnung im Januar prüfen, ob Arbeitnehmer von der Anhebung der Minijobgrenze betroffen sind.
Christian Eisele
Partner
Steuerberater
Ulrike Thomas
Steuerberaterin
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen